Regelenergie 2026: Wie Deutschland und Europa Netzstabilität sichern und welche Schritte Betreiber jetzt ergreifen müssen

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

  • Regelenergie ist systemkritisch zur Frequenzhaltung (50 Hz ±0,1 Hz); ÜNB tragen Beschaffungs‑ und Einsatzverantwortung.
  • Drei Qualitäten: Primär (FCR, <30 s, automatisch; EU‑Bedarf 2026 ↑ auf 3,45 GW), aFRR (5 min, Einführung 15‑Min‑Produkte 2026), mFRR (manuell, ab ~7,5 min).
  • Erneuerbare und Speicher präqualifizieren massiv (Batterien: +40% FCR‑Leistung); neue Produkte wie Momentanreserve schaffen Erlöspotenziale.
  • 22‑Uhr‑Phänomen: synchronisierte Wind‑Drosselungen verursachen deterministische Leistungsverluste (~3 GW) → Rampenvorgaben nötig.
  • Europäische Marktintegration (PICASSO/MARI) + ACER‑Anpassungen erhöhen grenzüberschreitende Koordination, aber auch Preisvolatilität (Preisobergrenzen 2026).
  • Regulatorische Weichen 2026: AgNes (Neugestaltung Netzentgelte) und Netzpaket (Redispatch/Priorisierung) entscheiden Kostenverteilung und Netzanbindung.
  • Digitalisierung fehlt: Smart‑Meter‑Rollout beschleunigen; deutsche 30‑min‑Mindestaktivierungsanforderung für Speicher vs. EU‑15‑min schwächt Wettbewerbsfähigkeit.

Grundlagen der Regelenergie

Was ist Regelenergie und warum sie unverzichtbar ist

Strom lässt sich kaum speichern. Was ins Netz eingespeist wird, muss im selben Moment verbraucht werden. Das klingt theoretisch, hat aber sehr praktische Konsequenzen: Wenn ein großes Kraftwerk ausfällt oder die Windeinspeisung innerhalb von Sekunden einbricht, entsteht sofort ein Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch. Genau hier kommt Regelenergie ins Spiel.

Regelenergie ist die Leistung, die Übertragungsnetzbetreiber kurzfristig aktivieren, um dieses Ungleichgewicht auszugleichen und das Stromnetz stabil zu halten. Sie ist eine Grundvoraussetzung für jeden stabilen Netzbetrieb. Ohne sie würde jeder größere Ausfall unweigerlich zu Frequenzabweichungen führen, die im schlimmsten Fall einen Blackout auslösen.

Netzfrequenz, Inertialität und die physikalischen Grenzen

Das Gleichgewicht im Stromnetz lässt sich direkt an der Netzfrequenz ablesen. Im kontinentaleuropäischen Verbundnetz muss diese konstant bei 50 Hertz liegen. Abweichungen von mehr als 0,1 Hz sind bereits kritisch. Fällt die Frequenz unter 49,8 Hz oder steigt sie über 50,2 Hz, drohen Kaskadenausfälle, bei denen sich Kraftwerke und Verbraucher automatisch vom Netz trennen, um sich selbst zu schützen.

Traditionelle Kraftwerke wie Gas- oder Kohlekraftwerke bringen dabei einen natürlichen Vorteil mit: Ihre rotierenden Massen, also Turbinen und Generatoren, wirken wie ein physikalisches Schwungrad. Sie dämpfen Frequenzabweichungen automatisch, weil sie bei einem plötzlichen Leistungsabfall zunächst Rotationsenergie abgeben, bevor die Frequenz spürbar sinkt. Dieses Phänomen wird als Inertialität bezeichnet.

Mit dem Rückgang konventioneller Kraftwerke schwindet diese natürliche Dämpfung. Wind- und Solaranlagen sind über Wechselrichter ans Netz angeschlossen und liefern keine Rotationsmasse. Das Netz reagiert dadurch schneller und heftiger auf Störungen, was die Anforderungen an Regelenergie steigen lässt. Ein konkretes Beispiel dafür ist das sogenannte 22-Uhr-Phänomen: Sobald Lärmschutzauflagen greifen, drosseln tausende Windkraftanlagen synchron ihre Leistung. Am 3. März 2026 führte das innerhalb von 62 Sekunden zu einem Frequenzabfall von 0,193 Hz, was einem plötzlichen Verlust von rund 3,2 Gigawatt im kontinentaleuropäischen Netz entspricht. Die gesamte verfügbare Primärregelleistung Europas liegt bei 3,45 Gigawatt und war damit fast vollständig ausgeschöpft.

Rollen und Verantwortlichkeiten der ÜNB und Bilanzkreispartner

In Deutschland tragen vier Übertragungsnetzbetreiber die Systemverantwortung: 50Hertz für Nord- und Ostdeutschland, Amprion für West und Südwest, TenneT für die Nord-Süd-Achse und TransnetBW für Baden-Württemberg. Jeder von ihnen ist in seiner Regelzone gesetzlich verpflichtet, Regelenergie zu beschaffen und einzusetzen, um die Netzfrequenz stabil zu halten.

Die Kosten dafür trägt nicht die Allgemeinheit pauschal, sondern wer Ungleichgewichte verursacht. Stromhändler und Bilanzkreisverantwortliche sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, ihre Einspeise- und Verbrauchsprognosen so sorgfältig wie möglich zu erstellen, um Abweichungen zu minimieren. Wer schlechte Prognosen liefert und damit Regelenergie auslöst, zahlt dafür über den Bilanzausgleichsenergiepreis, kurz reBAP, direkt. Dieser Preis wird viertelstündlich berechnet und spiegelt die tatsächlichen Kosten der eingesetzten Regelenergie in diesem Zeitfenster wider.

Die Aufgabenteilung ist damit klar: Die ÜNB sorgen dafür, dass das System zu jeder Sekunde stabil bleibt. Die Bilanzkreisverantwortlichen sorgen dafür, dass sie möglichst wenig Regelenergie notwendig machen.

Die drei Qualitäten der Regelenergie im Detail

Nicht jede Regelenergie funktioniert gleich. Je nachdem, wie schnell ein Ungleichgewicht im Netz entsteht und wie lange es anhält, braucht es unterschiedliche Reaktionsgeschwindigkeiten. Das europäische System kennt dafür drei klar abgestufte Qualitäten, die nacheinander greifen: Primärregelenergie, automatische Sekundärregelenergie und Minutenreserve.

Primärregelenergie (FCR): Funktionsweise, Aktivierung und Bedarf 2026

Primärregelenergie ist die erste Verteidigungslinie. Sie muss innerhalb von 30 Sekunden vollständig aktiviert sein und reagiert nicht auf einen Befehl vom Netzbetreiber, sondern vollautomatisch auf die Frequenzabweichung selbst. Sinkt die Netzfrequenz ab, erhöhen alle präqualifizierten Anlagen proportional ihre Leistung. Steigt die Frequenz, drosseln sie. Kein menschlicher Eingriff ist dafür nötig.

Die Stärke der Reaktion hängt von der Größe der Abweichung ab: Je weiter die Frequenz von 50 Hz entfernt ist, desto mehr Leistung wird abgerufen. Diese Automatik macht die Primärregelenergie zur schnellsten und stabilisierendsten Maßnahme im gesamten System.

Der Bedarf wird auf europäischer Ebene koordiniert und orientiert sich an einer Referenzstörung von 3.000 Megawatt, die das größte denkbare einzelne Ausfallszenario im kontinentaleuropäischen Netz abbildet. Seit 2026 berechnet ENTSO-E diesen Bedarf nicht mehr nach festen Tabellen, sondern nach einer probabilistischen Methodik, die reale Ausfallwahrscheinlichkeiten und die wachsende Volatilität durch erneuerbare Energien berücksichtigt. Das Ergebnis: Der europäische Gesamtbedarf stieg zum Jahreswechsel 2025/2026 von 3.000 auf 3.450 Megawatt. Für Deutschland bedeutet das einen Bedarf von 584 Megawatt zuzüglich 183 Megawatt Transferleistung, rund 11 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Beschaffung erfolgt seit dem 22. Juni 2022 vollständig auf europäischer Ebene in einem gemeinsamen Markt, an dem alle teilnehmenden Übertragungsnetzbetreiber ihre Gebote einreichen. Die Preisgrenze liegt aktuell bei 15.000 Euro pro MWh und wird nach dem 24. Juli 2026 auf 99.999 Euro pro MWh angehoben.

Auf Anbieterseite hat sich das Bild verändert: Stand Januar 2026 sind insgesamt 5,13 Gigawatt Primärregelenergie-Kapazität in Deutschland präqualifiziert, davon 1,35 Gigawatt durch Batteriespeicher, was einem Anstieg von rund 40 Prozent gegenüber 2025 entspricht. Batteriespeicher können dank Leistungselektronik noch präziser und schneller reagieren als klassische Kraftwerke mit rotierenden Massen, was ihre wachsende Rolle in diesem Marktsegment erklärt.

Automatische Sekundärregelenergie (aFRR): Produktänderungen und Einsatzlogik

Primärregelenergie stabilisiert das Netz, löst das Ungleichgewicht aber nicht auf. Sie hält die Frequenz lediglich auf einem abweichenden Niveau, bis die Ursache behoben ist. Genau hier übernimmt die automatische Sekundärregelenergie. Ihre Aufgabe ist es, die Frequenz aktiv zurück auf 50 Hz zu bringen und dabei die Primärregelenergie wieder freizugeben, damit sie für das nächste Ereignis verfügbar ist.

Die aFRR muss innerhalb von fünf Minuten in voller Höhe verfügbar sein. Anders als die Primärregelenergie aktiviert sie sich nicht eigenständig, sondern wird durch den automatischen Leistungs-Frequenz-Regler des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers angefordert. Der Regler berechnet laufend das Regelzonenungleichgewicht und sendet entsprechende Sollwerte an die präqualifizierten Anlagen.

Eine wichtige Marktänderung steht für 2026 an: Aktuell müssen Anbieter ihre Kapazität für mindestens vier Stunden sichern. Voraussichtlich ab September oder Oktober 2026 werden zusätzlich optionale 15-Minuten-Produkte eingeführt. Das erlaubt es Anbietern, ihre verfügbare Kapazität feiner auf das tatsächliche Erzeugungsangebot abzustimmen, was besonders für Batteriespeicher und erneuerbare Anlagen mit variablem Output relevant ist. Laut einer Präsentation des Vermarkters Entelios auf dem Stakeholder Workshop der Übertragungsnetzbetreiber könnte sich die angebotene Kapazität im Leistungsmarkt durch diese Umstellung nahezu verdoppeln.

Die präqualifizierte Leistung von Windkraftanlagen stieg in den vergangenen zwölf Monaten von 90 auf 150 Megawatt. Erstmals tauchen auch Solaranlagen in der Präqualifikationsliste auf: 25 Megawatt des Solarparks Schkölen sind seit 2026 über den Vermarkter Entelios präqualifiziert. Batteriespeicher verdoppelten ihre Kapazität in diesem Segment gegenüber dem Vorjahr. Das zeigt, dass erneuerbare Anlagen nicht nur Strom liefern, sondern bei entsprechender technischer Ausstattung aktiv zur Netzstabilität beitragen können.

Minutenreserve (mFRR): Manuelle Abrufe, Zeitfenster und Besonderheiten

Die Minutenreserve ist die dritte Stufe der Kaskade. Sie löst die Sekundärregelenergie ab, wenn ein Ungleichgewicht länger anhält oder größer ist als die aFRR allein bewältigen kann. Ihre Aktivierungszeit beträgt bis zu 7,5 Minuten, und sie wird für mindestens 15 Minuten in konstanter Höhe abgerufen.

Der wesentliche Unterschied zur aFRR: Die Minutenreserve wird nicht automatisch durch einen Algorithmus aktiviert, sondern manuell durch den Übertragungsnetzbetreiber angefordert. In der Praxis informiert der ÜNB die Anbieter typischerweise per E-Mail etwa zehn Minuten vor der nächsten Viertelstunde über einen bevorstehenden Abruf. Die Anlage muss dann innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters die angeforderte Leistung liefern.

Die mögliche Abrufdauer ist flexibel: Technisch sind Einsätze von wenigen Minuten bis hin zu 24 Stunden möglich, wenn anhaltende Systemungleichgewichte das erfordern. In der Praxis bewegen sich die meisten Abrufe im Bereich von 15 bis 60 Minuten.

Wie bei allen drei Regelenergiequalitäten gibt es auch bei der Minutenreserve positive und negative Varianten. Positive Regelenergie wird aktiviert, wenn zu wenig Strom im Netz ist: Kraftwerke fahren hoch oder steuerbare Verbraucher werden abgeschaltet. Negative Regelenergie kommt zum Einsatz, wenn zu viel Strom im Netz ist: Erzeugungsanlagen drosseln ihre Leistung oder flexible Verbraucher nehmen mehr ab. Im Februar 2026 erhielten Anbieter negativer Sekundärregelleistung, darunter vor allem Biogasanlagen, 1.834 Euro pro Megawatt vorgehaltener Leistung.

Marktdesign, Beschaffung und Preisbildung

EU-Rechtsrahmen (EB-GL) und Harmonisierungseffekte

Die rechtliche Grundlage für den europäischen Regelenergiemarkt ist die Electricity Balancing Guideline, kurz EB-GL, die als EU-Verordnung 2017/2195 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar gilt. Ihr Ziel ist: Ein gemeinsamer europäischer Markt für Regelenergie, in dem Anbieter aus verschiedenen Ländern ohne Diskriminierung teilnehmen können und Übertragungsnetzbetreiber die günstigsten Gebote länderübergreifend aktivieren dürfen.

Vor der EB-GL beschaffte jeder ÜNB Regelenergie ausschließlich national, was zu erheblichen Preisunterschieden zwischen den Ländern führte und dazu, dass in einem Land teure Regelenergie aktiviert wurde, obwohl im Nachbarland günstigere Kapazitäten ungenutzt blieben. Die Harmonisierung setzt genau dort an: Einheitliche Produktdefinitionen, standardisierte Präqualifikationsanforderungen und gemeinsame Ausschreibungsplattformen sollen diesen Effizienzbruch beseitigen.

Für Deutschland bedeutet das konkret, dass die Beschaffung der Primärregelenergie seit dem 22. Juni 2022 vollständig europäisch erfolgt. Anbieter aus Deutschland bieten auf demselben Markt wie Anbieter aus Frankreich, den Benelux-Staaten oder Österreich, und der Zuschlag geht an die jeweils günstigsten Gebote, unabhängig vom Standort der Anlage. Bei Sekundärregelenergie und Minutenreserve erfolgt die Beschaffung zwar noch national, aber die Aktivierung läuft seit 2022 über die europäischen Plattformen PICASSO und MARI, was denselben kostenoptimierenden Effekt beim tatsächlichen Einsatz erzeugt.

Die EB-GL legt zudem fest, dass Preisbandgrenzen harmonisiert werden. Aktuell gilt für die Regelarbeitspreise bei aFRR und mFRR eine Obergrenze von 15.000 Euro pro MWh, die nach dem 24. Juli 2026 auf 99.999 Euro pro MWh angehoben wird. Das schafft mehr Spielraum für Extremsituationen, erhöht aber gleichzeitig das Risiko stark volatiler Abrufkosten in Engpasslagen.

Leistungsauktion vs. Regelarbeitsmarkt: Mechanik und Konsequenzen

Wer Regelenergie anbieten will, nimmt an zwei getrennten Märkten teil, die unterschiedliche Fragen beantworten: Der Leistungsmarkt klärt, wer die Kapazität vorhalten darf. Der Regelarbeitsmarkt klärt, wer bei einem tatsächlichen Abruf zuerst aktiviert wird.

In der Leistungsauktion geben Anbieter einen Leistungspreis ab, also einen Preis dafür, dass sie ihre Anlage für einen bestimmten Zeitraum als Regelenergie-Kapazität bereithalten. Die ÜNB sortieren alle Gebote aufsteigend nach Leistungspreis und schlagen zu, bis die benötigte Megawatt-Menge erreicht ist. Wer den Zuschlag erhält, bekommt seinen gebotenen Preis bezahlt, unabhängig davon, ob die Anlage in diesem Zeitraum tatsächlich abgerufen wird. Das ist das sogenannte Pay-as-bid-Prinzip: Jeder Anbieter erhält genau das, was er selbst geboten hat, nicht einen einheitlichen Marktpreis.

Der Regelarbeitsmarkt ist der zweite Schritt und bestimmt die Abrufreihenfolge. Hier geben Anbieter an, zu welchem Preis sie bereit sind, tatsächlich Energie zu liefern, wenn der ÜNB sie aktiviert. Dieser Preis spiegelt die kurzfristigen Grenzkosten der Energielieferung wider, also etwa den aktuellen Gaspreis bei einem Gaskraftwerk oder die Opportunitätskosten einer Batterieentladung. Wenn der ÜNB Regelenergie abrufen muss, aktiviert er die Angebote in aufsteigender Reihenfolge der Arbeitspreise. Die günstigste Anlage wird zuerst aktiviert, die teuerste zuletzt. Der Arbeitspreis des gebotenen Angebots hat dabei keinen Einfluss auf den Zuschlag in der vorgelagerten Leistungsauktion.

Wichtig: Am Regelarbeitsmarkt können auch Anbieter teilnehmen, die in der Leistungsauktion keinen Zuschlag erhalten haben. Sie müssen dann allerdings zum Standardpreis von 0 Euro pro MWh bieten, was die Liquidität des Marktes sichert, aber für sie selbst keine Vergütung für Vorhaltung bedeutet.

Diese Trennung hat erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Anlagen mit niedrigen Grenzkosten, also vor allem Batteriespeicher und Wasserkraft, haben einen strukturellen Vorteil im Regelarbeitsmarkt, weil sie bei Abrufen bevorzugt aktiviert werden und dadurch häufiger Arbeitserlöse erzielen. Anlagen mit hohen Grenzkosten, etwa Gaskraftwerke, verdienen ihren Ertrag primär über die Leistungsvergütung und werden im Arbeitsmarkt seltener aktiviert.

Europäische Plattformen (PICASSO, MARI) und grenzüberschreitender Austausch

PICASSO und MARI sind die technischen Herzstücke des europäischen Regelenergiebinnenmarktes. PICASSO koordiniert den grenzüberschreitenden Austausch von automatischer Sekundärregelenergie, MARI übernimmt dieselbe Funktion für die Minutenreserve. Deutschland ist seit dem 22. Juni 2022 an PICASSO angebunden und seit dem 5. Oktober 2022 an MARI.

Die Funktionsweise beider Plattformen folgt demselben Prinzip: Alle angebundenen Übertragungsnetzbetreiber übermitteln ihre nationalen Regelarbeitsgebote an die Plattform. Wenn ein ÜNB, zum Beispiel TenneT, Regelenergie aktivieren muss, durchsucht die Plattform in Echtzeit alle verfügbaren Gebote aus allen teilnehmenden Ländern und aktiviert zuerst die günstigsten Angebote, unabhängig davon, wo in Europa diese Anlagen stehen. Voraussetzung ist, dass zwischen dem Erzeugungsstandort und dem Bedarfsort physisch ausreichend Leitungskapazität verfügbar ist.

Das spart im System messbare Kosten, weil teure nationale Angebote durch günstigere ausländische Kapazitäten verdrängt werden können. Gleichzeitig steigt die Abhängigkeit des deutschen Systems von grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten: Wenn Leitungen überlastet sind, ist der grenzüberschreitende Austausch eingeschränkt und Deutschland muss auf teurere nationale Reserven zurückgreifen.

Dass diese Abhängigkeit auch Risiken birgt, zeigte ein Vorfall im Oktober 2025. Am 22. und 23. Oktober 2025 verarbeitete die PICASSO-Plattform fehlerhafte Gebote, was in einzelnen Viertelstunden zu Regelarbeitspreisen im hohen vierstelligen Bereich führte. Der finnische ÜNB Fingrid bestätigte eine Untersuchung der Anomalien. Diese Extrempreise wirkten sich nicht direkt auf Haushaltsstrompreise aus, schlugen aber über die Ausgleichsenergie-Abrechnung auf Bilanzkreisverantwortliche durch, die in diesen Zeitfenstern Ungleichgewichte aufwiesen. Der Vorfall verdeutlicht, dass bei zunehmend vernetzten Systemen Fehler in der Plattforminfrastruktur systemweite Konsequenzen haben können.

Speicher, neue Produkte und technische Anforderungen

Batteriespeicher in den Regelenergiemärkten: Präqualifikation und Chancen

Batteriespeicher sind in den deutschen Regelenergiemärkten längst keine Randerscheinung mehr. Stand Januar 2026 sind 1,35 Gigawatt Batteriekapazität für Primärregelenergie präqualifiziert, was einem Zuwachs von rund 40 Prozent gegenüber 2025 entspricht. Bei der automatischen Sekundärregelenergie hat sich die präqualifizierte Batteriekapazität im selben Zeitraum sogar verdoppelt.

Der Grund für dieses Wachstum ist nicht nur wirtschaftliches Interesse, sondern auch technische Überlegenheit in bestimmten Anwendungsfällen. Batteriespeicher reagieren über ihre Leistungselektronik deutlich schneller und präziser auf Frequenzabweichungen als konventionelle Kraftwerke mit rotierenden Massen. Bei der Primärregelenergie, die innerhalb von 30 Sekunden vollständig aktiviert sein muss, ist das ein handfester Vorteil.

Gleichzeitig gibt es ein regulatorisches Hindernis, das deutschen Speicherbetreibern im Wettbewerb schadet. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber verlangen für die Präqualifikation eine Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten, also die Fähigkeit, die volle Regelleistung mindestens 30 Minuten am Stück zu liefern. Im restlichen Europa reichen 15 Minuten. Das bedeutet in der Praxis: Ein Batteriespeicher, der in Frankreich oder den Niederlanden mit einer bestimmten Kapazität präqualifiziert wäre, braucht in Deutschland doppelt so viel nutzbare Batteriekapazität für dieselbe präqualifizierte Leistung. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft hat diese Anforderung als nicht wettbewerbsneutral kritisiert und die Bundesnetzagentur aufgefordert, den Vorschlag der deutschen ÜNB abzulehnen. Eine Entscheidung steht noch aus.

Wer die Hürde der Präqualifikation nimmt, kann an beiden Märkten teilnehmen: an der Leistungsauktion, die eine feste Vergütung für das Vorhalten der Kapazität zahlt, und am Regelarbeitsmarkt, wo Erlöse bei tatsächlichen Abrufen entstehen. Da Batteriespeicher im Jahresverlauf selten an ihrer technischen Leistungsgrenze betrieben werden, bleibt oft freie Wechselrichterleistung übrig, die parallel für andere Systemdienstleistungen genutzt werden kann, darunter die neu eingeführte Momentanreserve.

Einführung der Momentanreserve: Produktstruktur und Vergütung

Momentanreserve ist die schnellste Form der Frequenzstabilisierung, die es gibt. Während Primärregelenergie innerhalb von 30 Sekunden reagiert, wirkt Momentanreserve unmittelbar, also in den ersten Millisekunden nach einer Störung. In traditionellen Stromnetzen wurde diese Sofortreaktion automatisch durch die Rotationsmasse synchroner Kraftwerke geliefert: Wenn die Frequenz abfällt, geben Turbinen und Generatoren spontan kinetische Energie ab, bevor irgendein Regelbefehl ausgesendet wird. Dieser Effekt ist ohne technische Steuerung vorhanden, solange genug rotierende Massen am Netz hängen.

Mit dem Rückgang konventioneller Kraftwerke schwindet diese natürliche Pufferkapazität. Das Netz reagiert schneller und heftiger auf Störungen. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben deshalb im Januar 2026 einen marktbasierten Beschaffungsmechanismus für Momentanreserve eingeführt.

Das Produkt existiert in zwei Varianten: ein Basisprodukt mit einer Mindestverfügbarkeit von 30 Prozent je Abrechnungsperiode und ein Premiumprodukt mit 90 Prozent Mindestverfügbarkeit. Beide Varianten werden in positiver und negativer Richtung beschafft und zunächst regional nach den vier Regelzonen der deutschen ÜNB ausgeschrieben. Die Vergütung erfolgt nicht nach tatsächlich gelieferter Energie, sondern als Festpreis für die vorgehaltene Verfügbarkeit. Für die erste Festpreisperiode vom 22. Januar 2026 bis 21. Januar 2028 liegen die Vergütungssätze je nach Produkt und Richtung zwischen 76 und 888,50 Euro pro Megawattsekunde und Jahr. Anbieter können Laufzeiten von bis zu zehn Jahren wählen und sich damit den aktuell gültigen Festpreis langfristig sichern.

Für Batteriespeicher ergibt sich rechnerisch ein Erlöspotenzial von bis zu 27.000 Euro pro Megawatt Netzanschlussleistung und Jahr, wenn ein netzbildender Wechselrichter zertifiziert über seine Nennleistung hinaus betrieben werden kann und diese zusätzliche Momentanleistung für die Momentanreserve bereitgestellt wird. In diesem Fall entsteht kein Konflikt mit der parallelen Teilnahme an Primärregelenergiemärkten, weil die Momentanreserve auf der überschüssigen Wechselrichterleistung basiert und nicht auf der Batteriekapazität selbst.

Der Markt ist offiziell gestartet, praktisch aber noch in einer frühen Phase. Laut einer Q&A-Session der Übertragungsnetzbetreiber vom 24. Februar 2026 hatte zu diesem Zeitpunkt noch kein Anbieter alle Voraussetzungen vollständig erfüllt. Die technischen und regulatorischen Anforderungen, insbesondere die Zertifizierung netzbildender Umrichter, sind der entscheidende Engpass.

Netzbildende Umrichter, synthetische Trägheit und technische Zertifizierungen

Um am Momentanreservemarkt teilzunehmen oder synthetische Trägheit bereitzustellen, reicht ein herkömmlicher Wechselrichter nicht aus. Standardwechselrichter, wie sie die meisten PV-Anlagen und Batteriespeicher heute nutzen, sind netzfolgende Systeme. Sie orientieren sich an der vorhandenen Netzfrequenz und passen ihre Leistungsabgabe daran an, liefern aber keine spontane Gegenreaktion, wenn die Frequenz einbricht. Sie verstärken das Problem im schlechtesten Fall sogar, weil sie sich bei starken Frequenzabweichungen zum Selbstschutz vom Netz trennen.

Netzbildende Umrichter funktionieren anders. Sie erzeugen selbst eine stabile Spannungsreferenz und simulieren das Verhalten eines synchronen Generators, indem sie bei Frequenzabfall sofort Wirkleistung einspeisen, ohne auf ein externes Signal zu warten. Dieses Verhalten wird als synthetische Trägheit bezeichnet, weil es die physikalische Trägheit rotierender Massen softwareseitig nachbildet. Die Reaktionszeit liegt im Millisekundenbereich.

Damit ein Batteriespeicher oder eine andere Anlage mit netzbildendem Umrichter am Momentanreservemarkt teilnehmen darf, muss sie eine technische Zertifizierung durchlaufen. Diese umfasst den Nachweis, dass der Umrichter die geforderte Momentanleistung tatsächlich innerhalb der spezifizierten Zeit bereitstellt, stabil am Netz bleibt und korrekt mit dem Schutzsystem des Netzbetreibers interagiert. Die genauen Anforderungen werden von den ÜNB vorgegeben und müssen durch akkreditierte Prüfstellen bestätigt werden.

Für Investoren und Betreiber hat das eine direkte Konsequenz: Wer einen neuen Batteriespeicher plant und Momentanreserve als Erlösquelle einkalkuliert, muss von Anfang an einen netzbildungsfähigen Wechselrichter einplanen, nicht nur einen netzfolgenden. Die Nachrüstung bestehender Anlagen ist zwar technisch in manchen Fällen möglich, aber aufwendig und oft unwirtschaftlich. Die Zertifizierung selbst dauert mehrere Monate und sollte in der Projektplanung von Beginn an berücksichtigt werden.

Operative Herausforderungen und Systemrisiken

Das 22-Uhr-Phänomen: Ursache, Folgen und Gegenmaßnahmen

An windreichen Tagen passiert in Deutschland jeden Abend dasselbe: Pünktlich um 22 Uhr bricht die Netzfrequenz ein. Der Grund ist nicht ein Kraftwerksausfall oder eine unvorhergesehene Störung, sondern eine Lärmschutzvorschrift.

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, verpflichtet tausende Windkraftanlagen in Deutschland dazu, zwischen 22 und 6 Uhr nur noch gedrosselten Betrieb zu fahren. Das Problem entsteht nicht durch die Drosselung selbst, sondern durch ihre Gleichzeitigkeit. Da alle betroffenen Anlagen exakt zum selben Zeitpunkt ihre Leistung reduzieren, fällt im Netz innerhalb weniger Sekunden eine Erzeugungsleistung weg, die in der Summe mehreren Großkraftwerken entsprechen kann.

Am 3. März 2026 war das besonders ausgeprägt: Innerhalb von 62 Sekunden nach 22 Uhr sank die Netzfrequenz um 0,193 Hz, was einem plötzlichen Verlust von rund 3,2 Gigawatt im kontinentaleuropäischen Netz entspricht. Die gesamte verfügbare europäische Primärregelleistung beträgt 3,45 Gigawatt und war damit fast vollständig ausgeschöpft. Unmittelbar vor dem Frequenzabfall speisten allein Onshore-Windanlagen in Deutschland rund 40 Gigawatt ins Netz ein.

Ulf Kasper, Leiter Regelreserven und Systembilanz bei Amprion, bezeichnete das Ereignis als sogenannte deterministische Frequenzabweichung, also ein vorhersehbares, nicht zufälliges Ereignis. Eine unmittelbare Gefährdung der Netzstabilität bestehe aktuell nicht, aber das Sicherheitspuffer ist an solchen Abenden verschwindend gering.

Die Lösung ist technisch simpel: Wenn die Leistungsreduktion nicht synchron, sondern über eine Rampe von 10 bis 15 Minuten gestreckt wird, kann das Netz den Leistungsverlust schrittweise kompensieren, ohne dass die Primärregelkapazität nahezu vollständig ausgeschöpft wird. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, im Rahmen der anstehenden Überarbeitung einschlägiger Rechtsvorschriften verbindliche und harmonisierte Rampenvorgaben zu prüfen. Eine solche Vorgabe würde mit einem kleinen regulatorischen Eingriff ein messbares Systemrisiko beseitigen.

Smart Meter, Digitalisierung und notwendige Prozesse

Die Regelenergiemärkte werden zunehmend von kleineren, dezentralen Einheiten mitgeprägt: Batteriespeicher, steuerbare Lasten, PV-Anlagen mit Flexibilitätsoption. Damit diese Anlagen verlässlich und marktkonform an Regelenergiemärkten teilnehmen können, braucht es eine digitale Infrastruktur, die in Deutschland noch deutliche Lücken aufweist.

Das Kernproblem ist der schleppende Smart-Meter-Rollout. Ohne intelligente Messsysteme können Netzbetreiber und Vermarkter nicht in Echtzeit sehen, was eine Anlage gerade einspeist oder verbraucht. Viertelstundengenaue Abrechnungen, die für die Regelarbeitsabrechnung technisch notwendig sind, setzen voraus, dass Messdaten automatisch, standardisiert und zeitnah übertragen werden. Laut Fraunhofer ISE sind viele dieser Prozesse für kleine Anlagen, zum Beispiel PV-Anlagen unter 100 kWp, noch nicht standardisiert genug, um eine wirtschaftlich tragfähige Direktvermarktung oder Regelenergievermarktung zu ermöglichen.

Für die Teilnahme an Regelenergiemärkten ist zudem eine lückenlose Kommunikation zwischen Anlage, Direktvermarkter und Übertragungsnetzbetreiber notwendig. Fahrpläne müssen automatisiert übermittelt, Sollwerte in Echtzeit empfangen und umgesetzt werden. Bei größeren Anlagen ist das heute weitgehend etabliert. Bei kleineren Einheiten fehlt es noch an standardisierten Datenaustauschformaten und einheitlichen technischen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Marktakteuren.

Die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetreiber erkennen diesen Engpass an. Ohne eine deutlich schnellere Digitalisierung der Netze und eine Vereinheitlichung der Datenprozesse lässt sich das Potenzial dezentraler Flexibilitäten nicht heben. Das betrifft nicht nur die Wirtschaftlichkeit einzelner Anlagen, sondern die Systemfähigkeit des gesamten Regelenergiemarktes in einem Stromsystem, das immer stärker auf kleinteilige, verteilte Quellen angewiesen ist.

Redispatch-Abrechnung, Fehlerquellen und finanzielle Risiken

Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes zum 23. Dezember 2025 wurde die Redispatch-Abrechnung grundlegend umstrukturiert. Bislang lief die Zahlungskette für abgeregelte Anlagen über den Direktvermarkter. Ab 2026 zahlt der Netzbetreiber die Entschädigung direkt an den Anlagenbetreiber nach Paragraph 14 EnWG. Der Direktvermarkter fällt als Zwischeninstanz weg.

Die Entschädigungshöhe ergibt sich aus der rechnerisch ermittelten Strommenge, die ohne den Netzengpass hätte eingespeist werden können, bewertet zum sogenannten BDEW-Mischpreis. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Das klingt nach einer sauberen Lösung, ist in der Praxis aber fehleranfällig.

Nach Marktbeobachtung ist etwa jede zehnte Redispatch-Abrechnung fehlerhaft. Die Fehlerquellen liegen vor allem in der Ermittlung der rechnerischen Einspeisemengen: Welche Leistung hätte die Anlage in diesem Viertelstundenintervall tatsächlich erzeugt, wenn kein Engpassmanagement eingegriffen hätte? Diese Frage lässt sich nicht direkt messen, sondern muss modelliert werden, was Spielraum für Abweichungen schafft.

Die finanziellen Konsequenzen sind erheblich. Modellrechnungen von node.energy zeigen: Bei einem größeren Windportfolio führt bereits eine Abweichung von einem Prozent in der Einspeisemengenberechnung zu entgangenen Erlösen im hohen sechsstelligen Bereich pro Jahr. Wer diese Abrechnungen nicht systematisch prüft und Fehler nicht aktiv beanstandet, verliert bares Geld, ohne dass es im Tagesgeschäft unmittelbar auffällt.

Für Anlagenbetreiber und Asset Manager bedeutet das konkret: Die Redispatch-Abrechnungen müssen viertelstundengenau gegengeprüft werden, idealerweise automatisiert gegen eigene Ertragsdaten und Wettermodelle. Ein manueller Stichprobenansatz reicht bei der Datenmenge nicht aus. Wer das technisch nicht selbst abbilden kann, sollte diese Aufgabe an spezialisierte Dienstleister auslagern, bevor die Fehler sich über Jahre unbemerkt summieren.

Regulatorische Reformen mit Wirkung auf Regelenergie

Neben den technischen Veränderungen durch Speicher und erneuerbare Energien verändert sich 2026 auch der regulatorische Rahmen. Drei Vorhaben sind dabei besonders relevant: der AgNes-Prozess zur Neugestaltung der Netzentgeltsystematik, das Netzpaket 2026 mit neuen Regeln für den Netzanschluss und Kostenverteilung sowie die von der ACER beschlossenen Anpassungen der Preisbildungsregeln auf europäischer Ebene.

AgNes-Prozess: Auswirkungen auf Netzentgelte und Kostentragung

Wer zahlt für die Netzinfrastruktur, die der Betrieb des Stromnetzes erfordert? Diese Frage beantwortet heute ein System, das für ein Stromnetz aus zentralen Großkraftwerken konzipiert wurde, nicht für eines mit Millionen dezentraler Einspeiser. Genau das will der AgNes-Prozess ändern.

AgNes steht für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ und ist ein Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur, das die Grundregeln für die Berechnung und Verteilung der Netzentgelte neu definiert. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2026 vorliegen und bestimmen dann, welche Akteure künftig welchen Anteil der Netzkosten tragen.

Konkret geht es dabei unter anderem um die Frage, ob und wie Batteriespeicher in die Netzentgeltsystematik einbezogen werden. Bislang zahlen Speicher in vielen Fällen beim Laden Netzentgelte, was ihre Wirtschaftlichkeit belastet, obwohl sie in netzdienlichem Betrieb aktiv zur Entlastung des Netzes beitragen können. Die Bundesnetzagentur diskutiert sogenannte symmetrische Netzentgelte, bei denen netzentlastendes Verhalten, also zum Beispiel das Laden eines Speichers in Zeiten hoher Einspeisung und niedrigem Netzstress, entgeltlich bevorzugt behandelt wird, während netzbelastendes Verhalten höhere Kosten verursacht. Das Prinzip ist sinnvoll, die konkrete Ausgestaltung aber noch offen.

Für Betreiber von Speichern, Direktvermarkter und Investoren ist der Ausgang des AgNes-Prozesses von unmittelbarer wirtschaftlicher Relevanz. Je nachdem, wie Netzentgelte künftig berechnet werden, verändern sich die Betriebskosten und damit die Wirtschaftlichkeit ganzer Geschäftsmodelle. Wer heute in Batteriespeicher investiert, trifft diese Entscheidung unter regulatorischer Unsicherheit, denn die Netzentgeltregeln, die ab 2027 gelten, stehen noch nicht fest.

Netzpaket 2026: Priorisierung, Baukostenzuschüsse und rechtliche Folgen

Das Netzpaket 2026 ist ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der sich seit dem 9. Februar 2026 in der Abstimmung befindet. Es handelt sich noch um keinen Gesetzentwurf, aber die darin vorgesehenen Änderungen würden das Netzanschlussrecht für Erzeugungsanlagen grundlegend umstrukturieren.

Der Ausgangspunkt ist die Höhe der Redispatch-Kosten: Wenn mehr Strom ins Netz eingespeist wird, als die Leitungen transportieren können, müssen Anlagen abgeregelt und ihre Betreiber entschädigt werden. Diese Kosten lagen 2022 bei rund 4,2 Milliarden Euro, sanken 2024 auf vorläufig rund 2,8 Milliarden Euro und betrugen allein für Wind- und PV-Abregelung im Jahr 2025 noch 433 Millionen Euro. Das Ministerium sieht trotz des Rückgangs weiteren Handlungsbedarf.

Das Netzpaket sieht drei konkrete Maßnahmen vor:

  • Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Netzgebieten: Netzbetreiber können Gebiete mit einer Abregelungsquote von mehr als 3 Prozent als kapazitätslimitiert ausweisen. In diesen Gebieten entfällt für Neuanlagen die Entschädigung für abgeregelten Strom für bis zu zehn Jahre. Betroffen wären vor allem Neuanlagen in Norddeutschland, wo Netzengpässe strukturell am ausgeprägtesten sind.
  • Baukostenzuschüsse: Der Entwurf sieht vor, dass sich neue Anlagen anteilig an den Netzanschlusskosten beteiligen müssen. Für eine 10-kWp-Anlage würde das laut Entwurf Mehrkosten von rund 1.000 Euro bedeuten.
  • Neue Priorisierungslogik ab 135 Kilowatt: Netzbetreiber sollen ab dieser Anlagengröße eigenmächtig festlegen dürfen, welche Anlage vorrangig angeschlossen wird. Bei rund 866 Verteilnetzbetreibern in Deutschland könnte das hunderte unterschiedliche, nicht harmonisierte Verfahren ergeben, was Investitionsentscheidungen für Projektentwickler erheblich erschwert.

Die Reaktion auf den Entwurf ist breit ablehnend. SPD, Branchenverbände und einzelne Energieunternehmen, darunter RWE, haben sich gegen zentrale Punkte des Entwurfs ausgesprochen. Eine erhebliche Überarbeitung vor einer möglichen Verabschiedung gilt als wahrscheinlich. Trotzdem sollten Betreiber und Projektierer die Entwicklung eng verfolgen, da die Kernlogik des Entwurfs, nämlich Investoren in engpassbelasteten Regionen stärker in die Pflicht zu nehmen, auch in einer überarbeiteten Fassung erhalten bleiben könnte.

Preisobergrenzen, ACER-Empfehlungen und künftige Anpassungen

Auf europäischer Ebene wird die Preisbildung im Regelenergiemarkt durch die ACER, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, reguliert. Zwei Entwicklungen sind hier für 2026 entscheidend.

Erstens: Die Preisobergrenze für Regelarbeitspreise bei aFRR und mFRR liegt aktuell bei 15.000 Euro pro MWh. Nach dem 24. Juli 2026 wird sie auf 99.999 Euro pro MWh angehoben. Das bedeutet, dass bei extremen Engpässen oder Systemstress künftig deutlich höhere Abrufpreise entstehen können, was sich direkt auf die Ausgleichsenergieabrechnungen von Bilanzkreisverantwortlichen auswirkt. Wer in solchen Zeitfenstern Ungleichgewichte in seinem Bilanzkreis aufweist, zahlt künftig im Extremfall ein Vielfaches des bisherigen Maximums.

Zweitens hat die ACER im März 2026 mit ihrer Empfehlung 02-2026 Vorschläge zur Verbesserung der europäischen Strommarktregeln veröffentlicht, die auf die wachsende Volatilität durch erneuerbare Energien reagieren. Die konkreten Empfehlungen betreffen unter anderem die Weiterentwicklung der Preisbildungsmethodik auf den europäischen Balancing-Plattformen PICASSO und MARI.

Dass Anpassungsbedarf besteht, hatte der Oktober 2025 gezeigt: Durch fehlerhafte Gebotsverarbeitung auf der PICASSO-Plattform entstanden am 22. und 23. Oktober 2025 in einzelnen Viertelstunden Regelarbeitspreise im hohen vierstelligen Bereich, die sich über die Ausgleichsenergie-Abrechnung direkt auf betroffene Bilanzkreisverantwortliche auswirkten. Der finnische ÜNB Fingrid leitete eine Untersuchung ein. Dieser Vorfall illustriert, wie stark die Abhängigkeit von zentralisierten europäischen Plattformen inzwischen ist und welche finanziellen Folgen Plattformfehler für einzelne Marktteilnehmer haben können.

Für Betreiber, die Regelenergie anbieten oder Ausgleichsenergie in großem Umfang handeln, bedeutet die Anhebung der Preisobergrenze ab Juli 2026 konkret: Das Risikomanagement für offene Bilanzkreispositionen muss überprüft werden. Zeitfenster mit hoher Systemstresswahrscheinlichkeit, zum Beispiel das 22-Uhr-Fenster an windreichen Tagen, sollten gezielt abgesichert werden, weil die potenziellen Kosten einer Fehlposition nach der Anhebung der Preisobergrenze deutlich größer sind als bisher.

Wirtschaftlichkeit, Kostenarten und Erlöspotenziale

Struktur der Regelenergiekosten und reBAP-Mechanik

Regelenergie ist nicht kostenlos. Die Frage ist nur, wer zahlt. Und die Antwort lautet: wer Ungleichgewichte verursacht.

Das Abrechnungssystem basiert auf dem sogenannten Bilanzausgleichsenergiepreis, kurz reBAP. Er wird viertelstündlich berechnet und ergibt sich aus dem Verhältnis der tatsächlich angefallenen Regelarbeitskosten aller vier Regelzonen zur eingesetzten Regelarbeitsmenge in diesem Viertelstundenintervall. Wer in einem bestimmten Viertelstundenfenster einen Überschuss oder ein Defizit in seinem Bilanzkreis aufweist, zahlt oder erhält den reBAP für diese Abweichung. Bei einem gut prognostizierten Bilanzkreis ohne Abweichung entstehen keine Ausgleichsenergiekosten.

Das Problem: Der reBAP kann in kurzen Zeitfenstern extrem hoch ausschlagen. Wenn das Netz unter starkem Stress steht und teure Regelenergie aktiviert werden muss, steigt der reBAP entsprechend. Mit der Anhebung der europäischen Preisobergrenze für Regelarbeitspreise von aktuell 15.000 Euro pro MWh auf 99.999 Euro pro MWh nach dem 24. Juli 2026 wächst das maximale Kostenrisiko für Bilanzkreisverantwortliche mit offenen Positionen deutlich. Ein Bilanzkreisverantwortlicher, der in einem Viertelstundenfenster 10 MWh im Defizit liegt und der reBAP trifft gleichzeitig den maximalen Bereich, zahlt dafür Kosten, die bisher schlicht nicht möglich waren.

Für das Verständnis der Kostenstruktur ist außerdem relevant, dass Regelenergie zwei separate Kostenpositionen erzeugt, die getrennt voneinander entstehen:

  • Leistungskosten: Die ÜNB zahlen Anbietern eine feste Vergütung dafür, dass sie Kapazität vorhalten, unabhängig davon, ob sie tatsächlich abgerufen werden. Diese Kosten werden über Netzentgelte auf alle Netznutzer umgelegt.
  • Arbeitskosten: Wenn Regelenergie tatsächlich aktiviert wird, entstehen zusätzliche Kosten für die gelieferte Energie. Diese werden über den reBAP auf die Verursacher der Ungleichgewichte umgewälzt.

Die Leistungskosten für Sekundärregelenergie lagen 2023 bei rund 400 Millionen Euro und sanken 2024 erstmals wieder spürbar. Bei der Primärregelenergie wurden die höchsten Kosten 2022 mit rund 112 Millionen Euro erreicht und haben sich im Folgejahr fast halbiert. Der Preisverfall im Regelenergiemarkt setzte sich bis ins erste Quartal 2026 fort, wobei erste Stabilisierungstendenzen erkennbar wurden.

Erlösprofile für Speicher und Erzeuger

Wer Regelenergie anbietet, hat grundsätzlich zwei Erlösquellen: die Leistungsvergütung für das Vorhalten von Kapazität und die Arbeitsvergütung bei tatsächlichem Abruf. Wie diese Erlöse in der Praxis aussehen, hängt stark davon ab, welches Produkt angeboten wird und welche Technologie dahintersteckt.

Primärregelenergie (FCR) zahlt ausschließlich eine Leistungsvergütung. Es gibt keinen separaten Arbeitsmarkt. Der Anbieter erhält seinen gebotenen Preis für die vorgehaltene Megawattleistung, unabhängig davon, wie oft und wie lange diese Leistung tatsächlich abgerufen wird. Das macht FCR wirtschaftlich planbar, aber auch abhängig vom aktuellen Marktpreisniveau. Batteriespeicher profitieren hier von einem technischen Vorteil: Sie reagieren schneller und präziser als konventionelle Kraftwerke und können gleichzeitig freie Wechselrichterleistung parallel für andere Produkte nutzen, etwa die neu eingeführte Momentanreserve.

Automatische Sekundärregelenergie (aFRR) bietet zwei Erlösströme. Die Leistungsauktion zahlt eine feste Vergütung für die vorgehaltene Kapazität. Im Regelarbeitsmarkt kommen zusätzliche Einnahmen hinzu, wenn der ÜNB die Anlage tatsächlich aktiviert. Wer niedrige Grenzkosten hat, also Wasserkraft oder Batteriespeicher, wird im Arbeitsmarkt bevorzugt aktiviert und erzielt entsprechend häufiger Arbeitserlöse. Anlagen mit hohen Grenzkosten, wie Gaskraftwerke, landen weiter hinten in der Abrufreihenfolge und verdienen fast ausschließlich über die Leistungsvergütung. Die geplante Einführung von 15-Minuten-Produkten voraussichtlich ab September oder Oktober 2026 wird es Anbietern mit variablem Output erlauben, ihre Kapazität besser auszuschöpfen, was das Erlöspotenzial in diesem Segment spürbar erhöhen dürfte.

Minutenreserve (mFRR) folgt derselben Logik wie die aFRR, aber mit manuellem Abruf und einer anderen Aktivierungsfrequenz. Da Abrufe seltener und gezielter erfolgen, ist das Erlösprofil variabler. Anlagen, die sowohl FCR als auch mFRR gleichzeitig anbieten wollen, müssen die technischen Kompatibilitätsanforderungen beachten, weil beide Produkte auf dieselbe Anlage zugreifen könnten.

Momentanreserve ist seit Januar 2026 als eigenständiges Produkt beschaffbar und zahlt ausschließlich eine Verfügbarkeitsvergütung, also einen Festpreis für das bloße Bereithalten der Leistung. Die Sätze für die erste Festpreisperiode bis Januar 2028 liegen je nach Produkt und Richtung zwischen 76 und 888,50 Euro pro Megawattsekunde und Jahr. Für Batteriespeicher mit netzbildendem Wechselrichter, der zertifiziert über seine Nennleistung betrieben werden kann, ergibt sich daraus rechnerisch ein Potenzial von bis zu 27.000 Euro pro Megawatt Netzanschlussleistung und Jahr, ohne dass die Batteriekapazität selbst belastet wird. Das macht Momentanreserve zu einer attraktiven Zusatzerlösquelle, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zur Übersicht:

Produkt Erlösart Hauptvorteil für Speicher
FCR Leistungsvergütung Planbar, hohe Abrufpräzision
aFRR Leistung + Arbeit Aktivierungsvorteil bei niedrigen Grenzkosten
mFRR Leistung + Arbeit Seltene, gezielte Abrufe
Momentanreserve Verfügbarkeitsfestpreis Zusatzerlös ohne Batteriekapazitätseinsatz

Szenarienrechnung: Chancen und Stressfälle für Portfolio-Owner

Wer ein Portfolio aus Erzeugungsanlagen oder Speichern betreibt, steht vor der Aufgabe, die Regelenergiemärkte nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil eines gesamten Erlös- und Risikorahmens. Dabei gibt es sowohl strukturelle Chancen als auch reale Szenarien, die zu erheblichen Verlusten führen können.

Chancenszenario: Batteriespeicher mit mehrschichtiger Vermarktung

Ein 20-MW-Batteriespeicher mit netzbildendem Wechselrichter, der für FCR präqualifiziert ist und parallel Momentanreserve bereitstellt, kann aus beiden Quellen gleichzeitig Erlöse generieren. Die FCR-Leistungsvergütung liefert stabile Grundeinnahmen unabhängig vom Abruf. Die Momentanreserve-Vergütung kommt on top, da sie auf der überschüssigen Wechselrichterleistung basiert und nicht mit der FCR-Kapazität konkurriert. Wer zusätzlich in den aFRR-Arbeitsmarkt einsteigt und dort mit niedrigen Grenzkosten in der Abrufreihenfolge vorne liegt, kann in Phasen hoher Systemaktivität weitere Arbeitserlöse erzielen. Dieses Erlösmodell ist in Summe deutlich robuster als eine reine Direktvermarktung am Spotmarkt, weil es mehrere unkorrelierte Erlösquellen kombiniert.

Stressszenario 1: Preiszerfall durch Angebotsüberhang

Der Zubau von Batteriespeichern in Deutschland ist rasant. Im FCR-Segment stieg die präqualifizierte Batteriekapazität allein zwischen 2025 und Januar 2026 um rund 40 Prozent auf 1,35 Gigawatt. Wenn das Angebot schneller wächst als der Bedarf, sinken die Leistungspreise. Dieser Prozess ist bereits im Gange: Der seit Spätsommer 2025 beobachtbare Preisverfall im Regelenergiemarkt spiegelt genau diesen Angebotsüberhang wider. Ein Portfolio-Owner, der seine Wirtschaftlichkeitsrechnung auf Leistungspreisen aus 2023 oder 2024 aufgebaut hat, muss seine Annahmen revidieren. Wer gleichzeitig die Momentanreserve-Vergütung als Ausgleich eingeplant hat, ist strukturell besser aufgestellt, aber auch hier gilt: Wenn viele Anbieter den Markt gleichzeitig erschließen, besteht das Risiko sinkender Festpreise in zukünftigen Festpreisperioden.

Stressszenario 2: Extreme reBAP-Spitzen nach Juli 2026

Mit der Anhebung der Preisobergrenze für Regelarbeitspreise von 15.000 auf 99.999 Euro pro MWh nach dem 24. Juli 2026 entsteht ein neues Extremrisiko für Bilanzkreisverantwortliche. Wer an Tagen mit hoher Systemlast, wie dem beschriebenen 22-Uhr-Fenster, einen ungesicherten offenen Bilanzkreis hält, kann in einzelnen Viertelstunden Ausgleichsenergiekosten aufbauen, die früher schlicht nicht erreichbar waren. Für Direktvermarkter und Portfolio-Owner mit gemischten Portfolios aus Wind, Solar und Speicher bedeutet das: Prognosegenauigkeit ist ab Juli 2026 noch stärker ein direkter Kostenfaktor als bisher. Systeme, die Bilanzkreisabweichungen in kritischen Zeitfenstern automatisch erkennen und ausgleichen, sind kein optionales Komfort-Tool, sondern absichernde Infrastruktur.

Stressszenario 3: Fehlende Zertifizierung als Marktzugangsbarriere

Wer Momentanreserve als Erlösquelle einkalkuliert, aber den netzbildenden Wechselrichter nicht rechtzeitig zertifiziert hat, fällt vollständig aus diesem Markt heraus. Stand Februar 2026 hatte noch kein Anbieter alle Voraussetzungen erfüllt. Der Zertifizierungsprozess dauert mehrere Monate und muss von akkreditierten Prüfstellen durchgeführt werden. Wer in der Projektplanung keinen Puffer dafür einrechnet, riskiert, in den ersten Betriebsjahren auf einen Erlösstrom zu verzichten, der in der Wirtschaftlichkeitsrechnung bereits eingepreist war.

Praktischer Handlungsleitfaden für die Teilnahme am Regelenergiemarkt

Wer als Betreiber von Batteriespeichern, Windanlagen, Biogasanlagen oder steuerbaren Lasten am Regelenergiemarkt teilnehmen möchte, muss drei Dinge in der richtigen Reihenfolge tun: die technischen Voraussetzungen schaffen, Verträge mit dem passenden Risikoprofil abschließen und den regulatorischen Zeitplan 2026/2027 kennen. Die folgenden Abschnitte gehen das Schritt für Schritt durch.

Checkliste Präqualifikation und technische Voraussetzungen

Bevor eine Anlage an einer Regelenergiemarkt-Ausschreibung teilnehmen darf, muss sie vom zuständigen Übertragungsnetzbetreiber präqualifiziert werden. Das bedeutet: Die Anlage muss nachweisen, dass sie die technischen Anforderungen des jeweiligen Produkts zuverlässig erfüllt. Der Prozess dauert je nach Produkt und ÜNB zwischen vier und zwölf Wochen und sollte frühzeitig eingeplant werden.

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

Für Primärregelenergie (FCR):

  • Vollständige Aktivierung innerhalb von 30 Sekunden nach Frequenzabweichung, ohne externen Steuerbefehl
  • Mindestgröße von 1 MW präqualifizierter Leistung pro Anlagenkombination
  • Nachweis einer Mindestaktivierungsdauer von 30 Minuten in voller Leistungshöhe (in Deutschland; europaweit reichen 15 Minuten)
  • Telemetrieanbindung an den ÜNB für Echtzeit-Frequenz- und Leistungsdaten
  • Präqualifikationstest unter realen Netzbedingungen, durchgeführt durch den ÜNB

Für automatische Sekundärregelenergie (aFRR):

  • Vollständige Aktivierung innerhalb von fünf Minuten nach Anforderung durch den automatischen Regler des ÜNB
  • Bidirektionale Datenkommunikation in Echtzeit zur Übermittlung von Sollwerten und Istwerten
  • Nachweis stabiler Leistungsregelung über mindestens vier Stunden (bis zur Einführung der 15-Minuten-Produkte voraussichtlich ab Oktober 2026)
  • Mindestangebotsgröße von 1 MW

Für Minutenreserve (mFRR):

  • Aktivierungszeit von maximal 7,5 Minuten nach Abruf durch den ÜNB
  • Konstante Leistungserbringung über mindestens 15 Minuten
  • Telemetrieanbindung und automatisierter Fahrplanempfang

Für Momentanreserve:

  • Netzbildender Wechselrichter, der spontan ohne externen Befehl auf Frequenzabfall reagiert
  • Zertifizierung durch eine akkreditierte Prüfstelle, die nachweist, dass die Anlage die geforderte Momentanleistung innerhalb der spezifizierten Millisekunden-Reaktionszeit bereitstellt
  • Nachweis der Verfügbarkeit entsprechend der gewählten Produktvariante: 30 Prozent für das Basisprodukt, 90 Prozent für das Premiumprodukt

Technisch gilt: Wer FCR und Momentanreserve gleichzeitig anbieten will, braucht keinen separaten Speicher dafür, sofern der Wechselrichter zertifiziert über seine Nennleistung hinaus betrieben werden kann. Die Momentanreserve wird dann auf der überschüssigen Wechselrichterleistung erbracht und konkurriert nicht mit der FCR-Kapazität.

Wer heute eine neue Batterieanlage plant und Momentanreserve als Erlösquelle einkalkuliert, muss den netzbildenden Wechselrichter und die zugehörige Zertifizierung von Anfang an in die Planung integrieren. Eine Nachrüstung ist in den meisten Fällen technisch aufwendig und unwirtschaftlich.

Vertragsgestaltung, Preisrisiken und Absicherungsoptionen

Die Teilnahme am Regelenergiemarkt ist kein einfacher Liefervertrag, sondern ein Konstrukt aus Leistungsauktion, Regelarbeitsmarkt und gegebenenfalls Direktvermarktungsvertrag, das mehrere Preisrisiken gleichzeitig trägt.

Leistungsvergütung und Preisverfall

Im Leistungsmarkt bieten Anbieter einen Preis für das bloße Vorhalten ihrer Kapazität. Dieser Preis wird nicht durch den ÜNB vorgegeben, sondern durch den Wettbewerb bestimmt. Da die präqualifizierte Batteriekapazität für FCR allein zwischen 2025 und Januar 2026 um rund 40 Prozent auf 1,35 Gigawatt gewachsen ist und der Zubau anhält, sinken die Leistungspreise strukturell. Wer seine Wirtschaftlichkeitsrechnung auf Preisen aus 2023 oder früher aufgebaut hat, muss diese Annahmen revidieren.

Für Vertragsgestaltung bedeutet das: Langfristige Abnahmegarantien für Leistungspreise gibt es im Regelenergiemarkt nicht, weil täglich neu ausgeschrieben wird. Die einzige Ausnahme ist die Momentanreserve, bei der die Vergütung als Festpreis für zwei Jahre festgeschrieben ist und Anbieter Laufzeiten von bis zu zehn Jahren wählen können, um sich den aktuellen Satz zu sichern. Das macht die Momentanreserve zum einzigen Produkt im deutschen Regelenergiemarkt mit echtem Preissicherungspotenzial.

Risiko steigender reBAP-Kosten nach Juli 2026

Wer nicht nur Anbieter, sondern auch Bilanzkreisverantwortlicher ist, trägt ab dem 24. Juli 2026 ein deutlich höheres Ausgleichsenergierisiko. Die Preisobergrenze für Regelarbeitspreise steigt dann von 15.000 Euro pro MWh auf 99.999 Euro pro MWh. Wer in kritischen Zeitfenstern, zum Beispiel in dem beschriebenen 22-Uhr-Fenster an windreichen Tagen, einen ungesicherten offenen Bilanzkreis hält, kann in einzelnen Viertelstunden Ausgleichsenergiekosten erreichen, die bisher schlicht nicht möglich waren.

Konkret: Wer als Windparkbetreiber oder Direktvermarkter in einer solchen Viertelstunde 10 MWh im Defizit liegt und der reBAP trifft gleichzeitig extreme Preisregionen, kann das mehrere zehntausend Euro für diese eine Viertelstunde kosten. Das ist kein theoretisches Szenario, sondern ein reales Risiko, das durch die Ereignisse vom Oktober 2025 auf der PICASSO-Plattform bereits vorweggenommen wurde.

Absicherungsoptionen dafür sind begrenzt, aber vorhanden. Wer ein Portfolio aus Erzeugungsanlagen und Batteriespeichern betreibt, kann in Hochrisiko-Zeitfenstern Batteriekapazität gezielt zum internen Bilanzausgleich einsetzen, anstatt sie extern zu vermarkten. Das reduziert die Abruferlöse in diesen Stunden, schützt aber vor extremen Ausgleichsenergiekosten. Direktvermarkter mit großen Portfolios nutzen dafür automatisierte Bilanzkreismanagementsysteme, die Abweichungen in Echtzeit erkennen und intern ausgleichen. Ein solches System ist ab Juli 2026 keine optionale Komfortlösung mehr, sondern eine wirtschaftlich notwendige Absicherung.

Vertragsgestaltung mit Direktvermarktern

Wer nicht selbst über den technischen Zugang und die Systemanbindung verfügt, um direkt an Regelenergiemärkten teilzunehmen, arbeitet in der Regel mit einem spezialisierten Direktvermarkter zusammen. Dieser übernimmt die Ausschreibungsteilnahme, die Kommunikation mit dem ÜNB und die Fahrplaneinhaltung. Im Gegenzug nehmen Direktvermarkter eine Marge auf die erzielten Erlöse.

Bei der Vertragsgestaltung mit einem Direktvermarkter sind drei Punkte entscheidend: Erstens muss klar geregelt sein, wie die Erlöse aus Leistungs- und Arbeitsmarkt aufgeteilt werden und welche Kosten der Vermarkter in Abzug bringt. Zweitens sollten Kündigungsfristen und Wechseloptionen so gestaltet sein, dass ein Wechsel möglich ist, wenn sich die Marktlage verändert oder ein besseres Angebot entsteht. Drittens muss geregelt sein, wer bei Redispatch-Abrechnungsfehlern haftet und wer für die Überprüfung der Abrechnungen verantwortlich ist, da nach der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes zum Dezember 2025 die Direktvermarkter als Zwischeninstanz bei der Entschädigungszahlung weggefallen sind und die Verantwortung direkt beim Anlagenbetreiber liegt.

Zeitplan und Prioritäten: Maßnahmen bis Ende 2026 und Anfang 2027

Die folgende Übersicht zeigt, welche Schritte bis wann abgeschlossen sein müssen, um von den Marktentwicklungen 2026 und 2027 zu profitieren und regulatorische Risiken zu vermeiden.

Sofortmaßnahmen bis Ende Q2 2026:

Wer noch keine Präqualifikation hat, sollte den Prozess jetzt starten. Die Präqualifikation dauert mehrere Wochen, und wer bis zur Einführung der 15-Minuten-aFRR-Produkte im Herbst 2026 dabei sein will, braucht ausreichend Vorlaufzeit.

Wer Bilanzkreisverantwortung trägt oder ein Portfolio mit volatiler Einspeisung verwaltet, muss vor dem 24. Juli 2026 sein Risikomanagement für offene Bilanzkreispositionen überprüfen und anpassen. Ab diesem Datum kann eine einzelne schlecht abgesicherte Viertelstunde in einem Extrempreisfenster Kosten verursachen, die bislang regulatorisch nicht erreichbar waren.

Wer Momentanreserve als Erlösquelle plant, muss jetzt prüfen, ob der vorhandene oder geplante Wechselrichter netzbildungsfähig ist, und den Zertifizierungsprozess einleiten. Dieser dauert typischerweise mehrere Monate und ist der entscheidende Engpass für den Marktzugang.

Maßnahmen bis Ende Q3 2026:

Die neuen 15-Minuten-Produkte für die automatische Sekundärregelenergie werden voraussichtlich im September oder Oktober 2026 eingeführt. Wer aFRR-Kapazität aus variablen Erzeugungsquellen wie Wind oder Solar anbietet, sollte prüfen, ob die eigene Anlagensteuerung und Vermarktungssoftware diese kürzeren Zeitscheiben technisch abbilden kann. Laut der Entelios-Präsentation auf dem Stakeholder Workshop der ÜNB könnte sich die anbietbare Kapazität durch diese Umstellung nahezu verdoppeln. Das ist ein direktes Erlöspotenzial, das nur gehoben werden kann, wenn die technische Infrastruktur rechtzeitig vorbereitet ist.

Maßnahmen bis Ende 2026 im Hinblick auf AgNes:

Der AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur soll bis Ende 2026 Ergebnisse liefern. Diese Ergebnisse bestimmen, wie Netzentgelte für Speicher und flexible Anlagen künftig berechnet werden. Wer heute in neue Batteriekapazität investiert, tut das unter Unsicherheit über die künftige Entgeltstruktur. Investitionsentscheidungen, die stark davon abhängen, ob und in welchem Umfang Netzentgelte beim Laden anfallen, sollten bis zur Veröffentlichung der AgNes-Ergebnisse zumindest in ihrer Ausgestaltung offen gehalten werden. Das bedeutet nicht, Projekte zu stoppen, aber flexible Projektkonstruktionen, die auf verschiedene Netzentgeltszenarien vorbereitet sind, sind gegenüber fixen Annahmen klar im Vorteil.

Anfang 2027:

Mit dem Abschluss des AgNes-Prozesses und der vollständigen Einführung der neuen aFRR-Produktstruktur wird die Marktlandschaft Anfang 2027 deutlich klarer. Wer dann bereits präqualifiziert ist, seinen Wechselrichter zertifiziert hat und ein funktionierendes Bilanzkreismanagementsystem betreibt, ist in einer Position, aus der er alle vier Regelenergieprodukte und die Momentanreserve gleichzeitig nutzen kann. Das entspricht dem wirtschaftlich optimalen Erlösmodell für Batteriespeicher in diesem Marktumfeld.

Maßnahme Frist Priorität
Präqualifikation starten (FCR, aFRR oder mFRR) Sofort, spätestens Q2 2026 Hoch
Bilanzkreisrisikomanagement auf neue Preisobergrenze anpassen Vor 24. Juli 2026 Hoch
Netzbildenden Wechselrichter prüfen und Zertifizierung einleiten Q1/Q2 2026 Hoch
Technische Infrastruktur für 15-Minuten-aFRR-Produkte vorbereiten Bis Q3 2026 Mittel
AgNes-Ergebnisse auswerten und Investitionsplanung anpassen Q4 2026 / Q1 2027 Mittel
Redispatch-Abrechnungsprüfung implementieren Sofort Hoch

Checkliste & Entscheidungshilfen

Die vorangegangenen Abschnitte haben gezeigt, dass die Teilnahme am Regelenergiemarkt von der richtigen Technologie, dem richtigen Timing und den richtigen internen Prozessen abhängt. Diese drei Entscheidungshilfen helfen dabei, schnell einzuschätzen, ob und wie eine Anlage oder ein Unternehmen den nächsten Schritt gehen sollte.

Quick-Check: Ist meine Anlage für Regelenergie geeignet?

Nicht jede Anlage ist für jeden Regelenergiemarkt geeignet. Die folgende Übersicht zeigt, welche technischen Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Präqualifikation überhaupt realistisch ist.

Anlage FCR aFRR mFRR Momentanreserve
Batteriespeicher (netzverfolgend) Eingeschränkt Ja Ja Nein
Batteriespeicher (netzbildend, zertifiziert) Ja Ja Ja Ja
Biogasanlage (steuerbar) Eingeschränkt Ja Ja Nein
Windkraftanlage (mit Steuerung) Nein Ja, ab ausreichender Regelreserve Ja Nein
Solaranlage (mit Steuerung, ab ca. 10 MW) Nein Ja, in Pilotprojekten bereits umgesetzt Eingeschränkt Nein
Steuerbarer Industrieverbraucher Nein Eingeschränkt Ja Nein
Wasserkraft Ja Ja Ja Nein

Drei Fragen helfen als erster Schnelltest:

1. Kann die Anlage innerhalb der vorgeschriebenen Zeit auf einen Abruf reagieren, ohne dass ein Mensch eingreift?

FCR reagiert vollautomatisch auf die Netzfrequenz innerhalb von 30 Sekunden. aFRR muss innerhalb von fünf Minuten in voller Höhe verfügbar sein. Wenn die Anlagensteuerung diesen Zeitrahmen nicht ohne manuelle Eingriffe einhalten kann, scheidet das jeweilige Produkt aus.

2. Gibt es eine bidirektionale Echtzeitkommunikation mit dem zuständigen ÜNB?

Ohne Telemetrieanbindung, die Frequenz- und Leistungsdaten in Echtzeit überträgt und Sollwerte empfangen kann, ist keine Präqualifikation möglich. Das gilt für alle drei Regelenergiequalitäten.

3. Ist die nutzbare Leistung groß genug?

Die Mindestangebotsgröße liegt bei 1 MW präqualifizierter Leistung. Kleinere Anlagen können über einen Pooling-Aggregator gebündelt werden, müssen aber trotzdem die technischen Einzelanforderungen erfüllen.

Wer alle drei Fragen mit Ja beantworten kann, sollte den Präqualifikationsprozess beim zuständigen ÜNB direkt anstoßen. Dieser dauert je nach Produkt und Anlagentyp vier bis zwölf Wochen und sollte mit ausreichend Vorlauf eingeplant werden.

Investitions- vs. Betriebsentscheidungen: Kriterienübersicht

Nicht jede Entscheidung im Kontext der Regelenergie ist eine Investitionsentscheidung. Viele Maßnahmen lassen sich im laufenden Betrieb umsetzen, ohne größere Kapitalausgaben. Die folgende Übersicht trennt diese zwei Kategorien klar voneinander.

Entscheidung Kategorie Zeithorizont Finanzielle Größenordnung
Netzbildenden Wechselrichter einplanen Investition (Neubau) Vor Inbetriebnahme Teil der Gesamtinvestition, kein separater Kostenpunkt bei Neuplanung
Nachrüstung netzfolgender auf netzbildenden Wechselrichter Investition (Bestand) 6–18 Monate Anlageabhängig, oft unwirtschaftlich
Präqualifikation für FCR, aFRR oder mFRR beantragen Betrieb 4–12 Wochen Gering, hauptsächlich Personalaufwand
Telemetrieanbindung an den ÜNB einrichten Investition / Betrieb 2–6 Monate 5.000–50.000 Euro je nach Bestand
Direktvermarkter-Vertrag abschließen Betrieb Kurzfristig Keine Investition, Margenteilung
Bilanzkreismanagementsystem einführen Investition / Betrieb 3–6 Monate Abhängig von Portfoliogröße
Redispatch-Abrechnungsprüfung implementieren Betrieb Sofort möglich Gering bis mittel, je nach Automatisierungsgrad
Zertifizierung für Momentanreserve einleiten Investition + Betrieb 6–12 Monate Mehrere zehntausend Euro für Prüfprozess

Zwei Entscheidungen fallen besonders ins Gewicht, weil sie die Optionen für alle anderen Schritte bestimmen:

Netzbildender Wechselrichter: Wer diesen nicht von Anfang an einplant, schließt sich dauerhaft vom Momentanreservemarkt aus. Die Nachrüstung ist in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich. Diese Entscheidung muss in der Projektplanung fallen, nicht im Nachhinein.

Bilanzkreismanagementsystem: Ab dem 24. Juli 2026, wenn die Preisobergrenze für Regelarbeitspreise von 15.000 auf 99.999 Euro pro MWh steigt, sind offene Bilanzkreispositionen in Hochstressfenstern deutlich teurer als zuvor. Wer kein System hat, das Abweichungen in Echtzeit erkennt und intern ausgleicht, trägt ab diesem Datum ein finanzielles Extremrisiko, das sich durch einzelne Viertelstunden mit sehr hohem reBAP materialisieren kann.

Team- und Prozessanforderungen für operative Teilnahme

Die Teilnahme am Regelenergiemarkt ist kein Selbstläufer nach der Präqualifikation. Sie erfordert laufende operative Prozesse, die intern besetzt oder extern delegiert sein müssen.

Fahrplanmanagement: Für aFRR und mFRR müssen täglich Kapazitätsgebote in 15-Minuten-Zeitscheiben abgegeben werden. Diese Gebote müssen auf der Basis der tatsächlich verfügbaren Anlagenkapazität erstellt werden, unter Berücksichtigung von geplantem Wartungsbedarf, Ladestand bei Batteriespeichern und Wetterprognosen bei erneuerbaren Anlagen. Wer das nicht automatisiert abbildet, braucht einen dedizierten Mitarbeiter mit energiewirtschaftlichem Hintergrund, der diese Aufgabe täglich übernimmt.

Echtzeitüberwachung: Die Anlage muss rund um die Uhr erreichbar und steuerbar sein. Wenn der ÜNB einen mFRR-Abruf per E-Mail ankündigt oder der automatische Regler bei aFRR ein Sollwertsignal sendet, muss die Anlage innerhalb der vorgeschriebenen Zeit reagieren. Das setzt voraus, dass Anlagensteuerung, Kommunikationssysteme und Monitoring durchgehend zuverlässig funktionieren. Ausfälle während eines Abrufs können zur Aberkennung des Zuschlags und zu Vertragsstrafen führen.

Abrechnungsprüfung: Redispatch-Abrechnungen müssen viertelstundengenau gegen eigene Ertragsdaten geprüft werden. Nach Marktbeobachtung ist etwa jede zehnte Redispatch-Abrechnung fehlerhaft. Wer das nicht systematisch prüft, verliert Erlöse, ohne dass es im Tagesgeschäft auffällt. Diese Aufgabe ist entweder intern durch einen Mitarbeiter mit Zugang zu den Abrechnungsdaten und geeigneter Analysesoftware zu besetzen oder an einen spezialisierten Dienstleister auszulagern.

Regulatorisches Monitoring: Die Regelenergieregeln ändern sich 2026 in mehreren Punkten gleichzeitig: neue 15-Minuten-Produkte bei der aFRR, höhere Preisobergrenzen ab Juli, mögliche Neuregelungen durch den AgNes-Prozess bis Ende 2026 und potenzielle Änderungen durch das Netzpaket 2026. Wer diese Entwicklungen nicht aktiv verfolgt, trifft Entscheidungen auf Basis veralteter Annahmen. Das erfordert keine eigene Regulierungsabteilung, aber eine klare Zuständigkeit, die diese Änderungen beobachtet und intern kommuniziert.

Wer intern nicht alle diese Funktionen abdecken kann oder will, sollte einen erfahrenen Direktvermarkter mit vollständiger Prozessübernahme beauftragen. In diesem Fall muss der Vertrag aber explizit regeln, wer für Abrechnungsfehler haftet und wie die regulatorische Verantwortung bei Änderungen der Rahmenbedingungen aufgeteilt ist.

Praxisbeispiele und Learnings aus 2025–2026

Theorie ist das eine. Was die Marktentwicklung der vergangenen Monate aber besonders deutlich gemacht hat, ist, dass selbst gut aufgestellte Anbieter erhebliche Unterschiede in ihren tatsächlichen Erlösen und Risiken erleben, je nachdem, welches Produkt sie vermarkten, mit welcher Technologie und wie gut ihr Risikomanagement vorbereitet war. Die folgenden drei Beispiele zeigen, was in der Praxis funktioniert hat und wo der Markt Schwachstellen offenbart hat.

Erfolgsfall: Batteriespeicher in aFRR und mFRR

Die deutlichsten Erfolgsgeschichten kommen aktuell aus Portfolios, die Batteriespeicher in der automatischen Sekundärregelenergie und der Minutenreserve einsetzen und dabei beide Erlösquellen systematisch kombinieren.

Das Grundprinzip hinter diesem Erfolg ist einfach: Batteriespeicher haben strukturell niedrige Grenzkosten, weil ihre variablen Betriebskosten bei einem Entladevorgang minimal sind. Im Regelarbeitsmarkt, wo die Abrufreihenfolge nach aufsteigendem Arbeitspreis bestimmt wird, landen Batteriespeicher damit regelmäßig vorne. Das bedeutet, sie werden häufiger als andere Technologien tatsächlich abgerufen und erzielen neben der fixen Leistungsvergütung überproportional viele Arbeitserlöse.

Konkret zeigt sich das in der Marktstruktur: Die präqualifizierte Batteriekapazität für aFRR hat sich zwischen 2025 und Januar 2026 verdoppelt, was darauf hindeutet, dass Betreiber die Wirtschaftlichkeit dieser Kombination erkannt haben und ausbauen. Gleichzeitig erzielten Speicher, die parallel im mFRR-Markt aktiv waren, in Phasen höherer Systemstresslagen überproportionale Arbeitserlöse, weil die Abruffrequenz in diesen Zeitfenstern stieg und günstige Angebote bevorzugt aktiviert wurden.

Der entscheidende operative Vorteil liegt in der Flexibilität: Ein Batteriespeicher, der für aFRR präqualifiziert ist, kann in Zeitfenstern mit geringer Abrufwahrscheinlichkeit parallel am mFRR-Markt bieten, ohne die aFRR-Kapazität zu gefährden. Das maximiert die Erlöse aus derselben physischen Anlage, ohne zusätzliche Investitionen. Anbieter, die diese Parallelvermarktung automatisiert über eine Vermarktungssoftware gesteuert haben, konnten ihre Auslastung deutlich besser optimieren als solche, die manuell entschieden.

Das Learning: Batteriespeicher im aFRR- und mFRR-Markt funktionieren dann am besten, wenn Arbeitspreisgebote konsequent an den tatsächlichen Grenzkosten ausgerichtet werden, also niedrig genug, um bevorzugt abgerufen zu werden, aber nicht so niedrig, dass Erlöse unnötig verschenkt werden. Wer hier mit pauschalen Standardgeboten arbeitet, lässt systematisch Geld liegen.

Solar- und Biogasanlagen als Sekundäranbieter: Erfahrungen

Dass erneuerbare Anlagen Regelenergie anbieten können, galt lange als technisch möglich, aber wirtschaftlich uninteressant. 2025 und 2026 hat sich dieses Bild verändert, wenn auch mit deutlichen Unterschieden zwischen Solaranlagen und Biogasanlagen.

Die Erstpräqualifikation von 25 Megawatt des Solarparks Schkölen für die automatische Sekundärregelenergie über den Vermarkter Entelios ist in dieser Hinsicht ein echter Markteintritt. Solaranlagen hatten bislang keine Präsenz in der aFRR-Anbieterlist, weil ihre Erzeugung tageszeitabhängig und damit für mehrstündige Kapazitätszusagen ungeeignet schien. Was dieses Projekt anders macht: Es bietet Kapazität nur in Zeitfenstern an, in denen die Anlage tatsächlich einspeist, also tagsüber bei ausreichender Sonneneinstrahlung. Das ist mit der aktuellen vierstündigen Produktstruktur nur eingeschränkt möglich, aber es zeigt, warum die geplante Einführung der 15-Minuten-Produkte voraussichtlich ab Oktober 2026 für Solaranlagen ein echter Gamechanger sein wird. Kürzere Zeitscheiben bedeuten, dass eine Solaranlage ihre Kapazität genau in den Fenstern anbieten kann, in denen ihre Einspeisung gesichert ist, ohne für Stunden bieten zu müssen, in denen sie möglicherweise nicht produziert.

Biogasanlagen haben eine andere Ausgangslage. Sie sind grundlastfähig, steuerbar und können ihre Leistung innerhalb weniger Minuten anpassen, was sie für aFRR und mFRR grundsätzlich gut geeignet macht. Die Erfahrungen aus 2025 zeigen allerdings, dass negative Regelenergie ihr stärkstes Vermarktungsfeld ist. Im Februar 2026 wurden 1.834 Euro pro Megawatt vorgehaltener Leistung für negative Sekundärregelleistung gezahlt, ein Vergütungsniveau, das sich für steuerbare Erzeugungsanlagen wie Biogasanlagen wirtschaftlich rechnet. Negative Regelenergie bedeutet hier: Die Anlage drosselt ihre Einspeiseleistung auf Anforderung des ÜNB, wenn zu viel Strom im Netz ist. Für Biogasanlagen ist das technisch unproblematisch, weil das erzeugte Biogas zwischengespeichert oder die Anlage im Teillastbetrieb betrieben werden kann.

Das operative Learning aus beiden Anlagentypen ist dasselbe: Erneuerbare Anlagen können Regelenergie anbieten, aber nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn die Kapazitätszusage exakt auf die tatsächlich verfügbare Steuerbarkeit abgestimmt wird. Wer Kapazität für Zeitfenster zusagt, in denen die Einspeisung unsicher ist, riskiert Nicht-Erbringung und damit Vertragsstrafen. Die Einführung kürzerer Produktintervalle in der aFRR wird diese Präzision deutlich verbessern.

Marktstörung PICASSO 2025: Lehren für Risikomanagement

Am 22. und 23. Oktober 2025 verarbeitete die PICASSO-Plattform fehlerhafte Gebote, was in einzelnen Viertelstunden zu Regelarbeitspreisen im hohen vierstelligen Euro-Bereich führte. Der finnische Übertragungsnetzbetreiber Fingrid bestätigte eine Untersuchung der Anomalien. Die Ursache lag in einer fehlerhaften Verarbeitung von Geboten in der Plattformkette, also einem technischen Fehler im Abwicklungsprozess, nicht in einem physischen Netzereignis.

Die direkten Auswirkungen betrafen ausschließlich die Regelarbeit, also die Abrechnungsseite bei tatsächlichen Aktivierungen, nicht den Großhandelsmarkt oder Haushaltsstrompreise. Wer in diesen Viertelstunden Ungleichgewichte in seinem Bilanzkreis aufwies, zahlte für diese Abweichungen einen reBAP, der die fehlerverzerrten Regelarbeitspreise widerspiegelte. Das bedeutet konkret: Bilanzkreisverantwortliche mit offenen Positionen in diesem Zeitfenster wurden mit Ausgleichsenergiekosten belastet, die unter normalen Marktbedingungen nicht entstanden wären.

Das erste Learning daraus ist technischer Natur. Eine zentralisierte europäische Plattform, über die grenzüberschreitender Regelenergieaustausch koordiniert wird, ist kein fehlerfreies System. Fehler in der Gebotsverarbeitung können sich innerhalb von Minuten auf die Abrechnungen Tausender Marktteilnehmer auswirken. Wer sein Risikomanagement darauf ausgelegt hat, dass Plattformpreise unter normalen Marktbedingungen verlässlich sind, hat mit diesem Ereignis eine Lücke in seinen Annahmen entdeckt.

Das zweite Learning betrifft die Preisarchitektur nach Juli 2026. Aktuell liegt die Preisobergrenze für Regelarbeitspreise bei 15.000 Euro pro MWh. Nach dem 24. Juli 2026 wird sie auf 99.999 Euro pro MWh angehoben. Das bedeutet, dass ein Plattformfehler wie der im Oktober 2025, der damals bereits zu ungewöhnlich hohen Preisen führte, nach der Anpassung potenziell zu noch extremeren Ausgleichsenergieabrechnungen führen könnte, weil die Preisdecke schlicht viel höher liegt.

Das dritte und wichtigste Learning ist prozessualer Natur: Wer Bilanzkreisverantwortung trägt und nicht über ein automatisiertes Echtzeit-Monitoring seiner Bilanzkreisabweichungen verfügt, bemerkt solche Extrempreisfenster möglicherweise erst in der Abrechnung, also Tage oder Wochen später. Dann ist die Möglichkeit, die Position noch zu korrigieren oder zumindest intern abzusichern, längst verstrichen.

Konkret bedeutet das für das Risikomanagement: Bilanzkreismanagementsysteme müssen Zeitfenster mit erhöhter Systemlast, zum Beispiel das beschriebene 22-Uhr-Fenster an windreichen Tagen, automatisch erkennen und in diesen Fenstern offene Positionen entweder durch interne Flexibilität ausgleichen oder zumindest frühzeitig flaggen. Wer außerdem Kapazität über europäische Plattformen bezieht oder anbietet, sollte Ausgleichsenergieabrechnungen für auffällige Viertelstunden systematisch prüfen und Reklamationsprozesse kennen, wenn fehlerhafte Plattformverarbeitungen nachgewiesen werden. Im Fall des Oktober 2025 wurde eine Untersuchung eingeleitet, aber ob und in welcher Form betroffene Marktteilnehmer kompensiert wurden, blieb Gegenstand bilateraler Klärungen.

Jetzt handeln: Wie Sie Ihr Anlageportfolio für Regelenergie 2026 fit machen

Machen Sie Ihr Anlageportfolio regelenergiefähig für 2026. In einer kostenlosen, unverbindlichen Beratung prüfen wir Ihre Bestandsanlagen auf Präqualifikation, Speicherpotenziale und Erlösoptionen in Primärregelenergie, aFRR, mFRR und Momentanreserve. Sie erhalten eine praxisnahe Machbarkeitsprüfung, Wirtschaftlichkeitsabschätzung, Fördercheck und einen konkreten Maßnahmenfahrplan zur Umsetzung und Netzanbindung. Vereinbaren Sie Ihr kostenfreies Strategiegespräch mit unserem Team per E Mail oder über unser Anfrageformular. Wir liefern klare, umsetzbare Empfehlungen, damit Ihre Flächen und Portfolios technisch, regulatorisch und wirtschaftlich fit werden.

Jetzt Kontaktdaten eingeben

Unser Team kontaktiert Sie in der Regel telefonisch, um einen gemeinsamen Termin auszumachen.

Fazit

Regelenergie ist keine Randnote des Strommarktes, sondern die physikalische Grundvoraussetzung dafür, dass das Netz überhaupt stabil bleibt. Wer Strom erzeugt, vermarktet oder Bilanzkreisverantwortung trägt, kommt 2026 nicht mehr darum herum, sich mit den konkreten Mechanismen, Produkten und Risiken dieses Marktes auseinanderzusetzen.

Was sich 2026 verändert hat und warum es relevant ist

Die Energiewende hat das Regelenergiesystem grundlegend unter Druck gesetzt. Mit dem Rückgang konventioneller Kraftwerke schwindet die natürliche Netzstabilität durch rotierende Massen, während Wind- und Solaranlagen volatiler einspeisen und die Anforderungen an schnelle Regelreserven steigen. Das 22-Uhr-Phänomen vom 3. März 2026, bei dem die europäische Primärregelkapazität von 3,45 Gigawatt durch einen synchronen Windpark-Drosselungsvorgang fast vollständig ausgeschöpft wurde, ist kein Ausreißer, sondern ein regelmäßig wiederkehrendes Systemrisiko mit klarer, regulatorisch beeinflussbarer Ursache.

Gleichzeitig wächst das Angebot an Regelenergie durch Batteriespeicher rasant: 40 Prozent mehr präqualifizierte FCR-Kapazität und eine Verdopplung bei der aFRR in einem Jahr zeigen, wie schnell sich das Anbieterfeld verändert. Das drückt die Leistungspreise. Wer seine Wirtschaftlichkeitsrechnung auf Preisen aus 2023 oder 2024 basiert, rechnet heute auf falschen Grundlagen.

Die größten Handlungsfelder bis Ende 2026

Drei Entwicklungen bestimmen, welche Schritte jetzt Priorität haben.

Erstens: Die Preisobergrenze für Regelarbeitspreise bei aFRR und mFRR steigt nach dem 24. Juli 2026 von 15.000 auf 99.999 Euro pro MWh. Wer in kritischen Zeitfenstern, zum Beispiel dem 22-Uhr-Fenster an windreichen Tagen, offene Bilanzkreispositionen hält, trägt ab diesem Datum ein finanzielles Extremrisiko, das vorher regulatorisch gedeckelt war. Ein automatisiertes Bilanzkreismanagementsystem, das diese Fenster erkennt und intern ausgleicht, ist ab Juli 2026 keine Komfortlösung mehr, sondern wirtschaftlich notwendig.

Zweitens: Die neuen 15-Minuten-Produkte für die automatische Sekundärregelenergie kommen voraussichtlich im September oder Oktober 2026. Für Betreiber von Wind-, Solar- und Batteriekapazität mit variablem Output sind das deutlich besser nutzbare Zeitscheiben als die bisherigen Vierstundenblöcke. Wer die technische Infrastruktur dafür rechtzeitig vorbereitet, kann seine angebotene Kapazität in diesem Segment nach Angaben des Vermarkters Entelios nahezu verdoppeln.

Drittens: Der Momentanreservemarkt ist seit Januar 2026 formal offen, aber noch kein einziger Anbieter hatte bis Ende Februar 2026 alle Voraussetzungen vollständig erfüllt. Wer diesen Markt als Erlösquelle plant, muss jetzt die Zertifizierung des netzbildenden Wechselrichters einleiten, denn der Prozess dauert mehrere Monate. Eine Nachrüstung bestehender Anlagen ist in den meisten Fällen unwirtschaftlich. Diese Entscheidung lässt sich nur bei Neuanlagen ohne Mehrkosten in die Planung integrieren.

Was Betreiber, Vermarkter und Investoren jetzt konkret tun müssen

Wer noch keine Präqualifikation hat und das Potenzial der Regelenergiemärkte nutzen will, muss den Prozess jetzt starten. Vier bis zwölf Wochen Vorlaufzeit sind realistisch, und wer bis zur Einführung der neuen aFRR-Produkte im Herbst dabei sein will, hat keinen Puffer mehr für Verzögerungen.

Wer Redispatch-Abrechnungen noch nicht systematisch prüft, riskiert stille Erlösverluste. Nach Marktbeobachtung ist etwa jede zehnte Abrechnung fehlerhaft. Bei einem größeren Windportfolio führt bereits eine Abweichung von einem Prozent bei der Einspeisemengenberechnung zu entgangenen Erlösen im hohen sechsstelligen Bereich pro Jahr.

Wer in neue Batteriekapazität investiert, sollte den AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur eng verfolgen. Die Ergebnisse zur neuen Netzentgeltsystematik sollen bis Ende 2026 vorliegen und bestimmen, ob und wie stark Speicher beim Laden mit Netzentgelten belastet werden. Investitionsentscheidungen, die von dieser Frage wesentlich abhängen, sollten in ihrer konkreten Ausgestaltung bis dahin flexibel bleiben.

Regelenergie ist 2026 kein Markt mehr, der sich nur für spezialisierte Marktteilnehmer lohnt. Mit der richtigen Technologie, einem präzisen Risikomanagement und dem Wissen über die laufenden regulatorischen Änderungen lässt sich aus demselben Portfolio deutlich mehr herausholen als über eine reine Spotmarktvermarktung. Wer die beschriebenen Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, ist Anfang 2027 in einer Position, aus der alle vier Regelenergieprodukte und die Momentanreserve gleichzeitig genutzt werden können.

Mehr informationen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner