LEVONOVA ENERGY

Förderung der Wärmepumpe im Gewerbe

Unternehmen profitieren massiv von staatlichen Zuschüssen für eine gewerbliche Wärmepumpe. Ob für Produktionshallen, Bürogebäude oder gewerbliche Liegenschaften: Eine moderne Wärmepumpe senkt Energiekosten, CO₂-Emissionen und Ihre Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Der Staat unterstützt die Heizungsumstellung mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Die Förderung für Wärmepumpen im Gewerbe deckt je nach Anlagentyp und Effizienzklasse bis zu 35 % der Investitionskosten ab. 

In diesem Leitfaden erfahren Sie alle Details zur Wärmepumpenförderung für Unternehmen, von den gesamten, aktuellen Programmen über Voraussetzungen bis hin zum optimalen Ablauf der Antragstellung.

Überblick: Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen im Gewerbe

Für den gewerblichen Einsatz von Wärmepumpen gibt es derzeit mehrere interessante Programme und Förderwege. Die wichtigsten im Überblick:

1. Wärmepumpen für Gebäudeheizung – KfW (Programm 522)

  • Förderart: Direkter Investitionszuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten

  • Zielgruppe: Unternehmen mit Nichtwohngebäuden (z. B. Büros, Hotels, Produktionsstätten)

  • Förderfähig: Luft-, Sole- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sowie hybride Systeme

  • Voraussetzung: Antragstellung vor Projektbeginn über das KfW-Zuschussportal

  • Besonderheit: Kombination mit weiteren Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäude möglich

2. Wärmepumpen für Prozesswärme – BAFA (EEW Modul 2)

  • Förderart: Zuschuss bis zu 60 % der Investitionskosten (nach Unternehmensgröße gestaffelt)

  • Zielgruppe: Unternehmen mit Prozesswärmebedarf (z. B. Produktion, Lebensmittel, Chemie)

  • Förderfähig: Neuinstallation oder Umrüstung auf Wärmepumpen, inkl. Mess- und Regeltechnik

  • Voraussetzung: Mindestens 50 % Prozesswärmenutzung der erzeugten Energie

  • Besonderheit: Planung, Projektierung und Fachberatung ebenfalls förderfähig

3. Kombinierbarkeit & steuerliche Vorteile

  • Nicht kombinierbar zwischen KfW 522 und BAFA EEW für dasselbe Projekt

  • Kombinierbar mit steuerlicher AfA/Sonderabschreibung

  • Ergänzend: Landesförderungen in z. B. NRW, Bayern, Baden-Württemberg

  • Optional: Kombination mit PV-Anlage oder Batteriespeicher zur Eigenstromnutzung

  • Ergebnis: Geringere Betriebskosten und höhere Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems

KfW 522 – Heizungsförderung für Unternehmen (Nichtwohngebäude)

Die KfW Heizungsförderung für Unternehmen (Programm 522) unterstützt Unternehmen, die ihre Heizanlagen in bestehenden Nichtwohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen. Ziel ist es, fossile Heizsysteme schrittweise zu ersetzen und die Energieeffizienz von gewerblichen Gebäuden deutlich zu steigern. Zu den förderfähigen Gebäudetypen zählen insbesondere Büro- und Verwaltungsgebäude, Werkstätten, Produktionshallen, Hotels, Einzelhandelsflächen und Logistikzentren. Neubauten sind hingegen ausdrücklich ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch oder die Nachrüstung einer bestehenden Heizanlage durch eine klimafreundliche Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien. Dazu gehören insbesondere moderne Wärmepumpensysteme, die Umweltwärme aus Luft, Erdreich, Wasser oder Abwasser nutzen.
Die Förderung deckt nicht nur die Wärmepumpe selbst ab, sondern auch alle erforderlichen Umfeldmaßnahmen, die technisch notwendig sind, um das System betriebsbereit und effizient zu machen. Dazu zählen unter anderem:

  • Planung, Auslegung und technische Konzepte

  • Einbau, Installation und Inbetriebnahme

  • Anpassung des Wärmeverteilungssystems

  • Hydraulischer Abgleich

  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR)

Wie hoch ist die Förderung beim KfW 522?

Das KfW-Programm 522 bietet einen Investitionszuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau oder Austausch einer Wärmepumpe in bestehenden Nichtwohngebäuden.
Wird die Anlage mit natürlichen Kältemitteln betrieben oder nutzt sie Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozent auf 35 %. Das ist auch der höchste Zuschuss den Sie bekommen können.

Die Zuschusshöhe bemisst sich ausschließlich nach den tatsächlichen, förderfähigen Investitionskosten (inklusive Planung, Installation und technischer Umfeldmaßnahmen). Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und erfolgreicher Nachweisprüfung durch die KfW.

Wichtig: Die Förderung steht unter Haushaltsmittelvorbehalt. Sie wird nur gewährt, solange Bundesmittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht daher nicht.

Antragstellung und Ablauf

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Das heißt bevor Liefer- oder Dienstleistungsverträge geschlossen werden.  Nach positiver Rückmeldung der KfW ist die Förderzusage für einen bestimmten Zeitraum gültig. Erst danach darf mit der Umsetzung begonnen werden. Nach Fertigstellung werden alle Rechnungen, Fachunternehmererklärungen und Nachweise digital im Portal hochgeladen. Die Auszahlung erfolgt anschließend direkt auf das Unternehmenskonto.

Voraussetzungen und Anforderungen

Um förderfähig zu sein, muss die Anlage von einem zertifizierten Fachunternehmen installiert werden. Zudem gelten bestimmte technische Mindestanforderungen an die Effizienz, etwa in Form einer Jahresarbeitszahl (JAZ) oder eines jahreszeitbedingten Leistungsfaktors (SCOP). Diese Werte variieren je nach Wärmepumpentyp und werden im jeweiligen KfW-Merkblatt definiert.
Außerdem muss die Wärmepumpe so ausgelegt sein, dass sie einen wesentlichen Teil des Wärmebedarfs des Gebäudes deckt, aber eine reine Spitzenlastabdeckung ist nicht förderfähig.

Förderfähig sind ausschließlich Anlagen in bestehenden Nichtwohngebäuden, also keine Neubauten oder Erstinstallationen ohne vorheriges Heizsystem. Die geförderte Maßnahme muss zur Verbesserung der energetischen Gebäudeperformance beitragen.

Alle förderfähigen Kosten im Überblick

Förderfähig sind alle unmittelbar mit der Heizungsmodernisierung verbundenen Kosten, darunter:

  • Anschaffung und Installation der Wärmepumpe

  • Anpassung des Heiz- und Verteilungssystems

  • Speicher, Pumpen, Leitungen und Regeltechnik

  • Planung und Fachunternehmerleistungen

  • Hydraulischer Abgleich

  • ggf. technische Begleitung oder Nachweise zur Effizienz

Warum sich die KfW-Förderung lohnt

Gerade bei größeren Gebäuden mit hohem Heizbedarf liegen die Investitionskosten für eine Wärmepumpe oft im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Der Zuschuss von bis zu 35 % kann daher schnell zu einer Kostenreduktion von mehreren zehntausend Euro führen. Durch die Kombination mit steuerlicher Abschreibung (AfA) und geringeren Betriebskosten amortisiert sich die Investition in eine Großwärmepumpe wenigen Jahren.

Häufige Fehler bei der Antragstellung der Wärmepumpe Förderung

Viele Unternehmen scheitern an formalen Hürden und verschenken so erhebliche Zuschüsse. Zu den häufigsten Fehlern zählen:

  • Antrag wird nach Auftragsvergabe gestellt (damit ist die Förderung automatisch ausgeschlossen)

  • Fehlende oder unvollständige Fachunternehmererklärung

  • Nicht belegte Effizienzwerte (JAZ/SCOP)

  • Fehlende Nachweise zu Nebenkosten (Planung, Anpassung, Regelung)

BAFA – Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) Modul 2

Förderung für Wärmepumpen zur Prozesswärmebereitstellung

Während die KfW 522 die Heizung von Gebäuden unterstützt, konzentriert sich das Programm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) des BAFA auf die Wärmeerzeugung für industrielle und gewerbliche Prozesse. Unternehmen, die ihre Produktions- oder Dienstleistungsprozesse klimafreundlich umstellen, erhalten hier die attraktivsten Zuschüsse.

Im Mittelpunkt steht das Modul 2  (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien), das speziell für Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseanlagen und andere regenerative Technologien ausgelegt ist. Dieses Programm gilt als eines der zentralen Förderinstrumente zur Dekarbonisierung energieintensiver Betriebe in Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung oder Umrüstung von Anlagen, die Prozesswärme mithilfe erneuerbarer Energien erzeugen. Bei Wärmepumpen bedeutet das konkret: Sie nutzen Umweltenergie, etwa aus Luft, Erdreich, Wasser oder Abwärme, um industrielle oder gewerbliche Prozesse mit Wärme zu versorgen.

Typische Anwendungsbereiche sind:

  • Beheizung und Trocknung in der Produktion

  • Reinigungs-, Wasch- oder Sterilisationsprozesse

  • Lebensmittelerwärmung, Pasteurisierung oder Gärung

  • Galvanik, Lackier- und Beschichtungsverfahren

  • Beheizung von Prozessbädern, Tanks oder Lüftungsanlagen

Auch hybride Systeme aus Wärmepumpe und anderer regenerativer Quelle (z. B. Solarthermie oder Biomasse) können gefördert werden, wenn der Anteil erneuerbarer Energie über 50 % liegt.

Förderhöhe und -quote

Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß EU-KMU-Definition:
Unternehmensgröße Zuschussquote der förderfähigen Kosten
Kleine Unternehmen
(< 50 Mitarbeitende, < 10 Mio. € Umsatz)
bis zu 60 %
Mittlere Unternehmen
(< 250 Mitarbeitende, < 50 Mio. € Umsatz)
bis zu 50 %
Große Unternehmen
(ab 250 Mitarbeitende oder ab 50 Mio. € Umsatz)
bis zu 40 %

Förderfähige Kosten einer gewerblichen Wärmepumpe

Das BAFA definiert die förderfähigen Investitionskosten sehr umfassend. Dazu zählen nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern sämtliche technisch notwendigen Komponenten und Dienstleistungen:

  • Anschaffung, Montage und Inbetriebnahme der Wärmepumpe

  • Wärmequellenerschließung (z. B. Bohrungen, Brunnen, Wärmetauscher, Abwärmeintegration)

  • Speicher, Pumpen, Rohrleitungen und Verteilung

  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR)

  • Wärmespeicher, Sensorik, Überwachungssysteme

  • Planungs- und Projektierungskosten (anteilig)

  • Fundamentarbeiten und Anschlussarbeiten, soweit erforderlich

Damit deckt das Modul 2 den gesamten technischen Projektumfang ab – von der Auslegung über die Integration bis zum Monitoring.

Voraussetzungen und technische Anforderungen

Um förderfähig zu sein, muss die Anlage folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Mehr als 50 % Prozesswärmeanteil:
    Die erzeugte Wärme muss überwiegend für Produktions- oder Dienstleistungsprozesse genutzt werden. Heizwärme für Gebäude zählt nicht dazu.

  2. Erneuerbare Energiequelle:
    Die Wärmepumpe muss mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden oder mit einem hohen Anteil an Grünstrom (z. B. PV-Eigenstrom).

  3. Effizienzanforderungen:
    Das System muss bestimmte Effizienzwerte (z. B. Jahresarbeitszahl, COP, Auslegungstemperaturen) erfüllen. Die genauen Grenzwerte sind im technischen Merkblatt festgelegt.

  4. Fachgerechte Installation:
    Planung und Umsetzung müssen durch qualifizierte Fachunternehmen erfolgen.

  5. Nachweispflichten:
    Im Rahmen des Verwendungsnachweises sind detaillierte technische Unterlagen, Bilanzierungen und ggf. Messprotokolle einzureichen.

Antrag und Ablauf

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme. Nach Einreichung prüft das BAFA die technische Förderfähigkeit und die Vollständigkeit der Unterlagen.

Der Ablauf in der Praxis:

  1. Vorprüfung & Projektskizze – Ermittlung des Prozesswärmeanteils, Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.

  2. Antragstellung – Upload der Projektbeschreibung, Angebote, Energiebilanzen.

  3. Zuwendungsbescheid – Nach positiver Prüfung erteilt das BAFA die Förderzusage.

  4. Umsetzung – Realisierung durch Fachunternehmen innerhalb des Bewilligungszeitraums.

  5. Verwendungsnachweis & Auszahlung – Nach Projektabschluss werden Rechnungen und Nachweise eingereicht, die Förderung wird anschließend ausgezahlt.

Der gesamte Prozess kann  je nach Komplexität zwischen 3 und 9 Monaten dauern.

Kombinierbarkeit und Grenzen

Eine Kombination mit anderen Bundesförderprogrammen (z. B. KfW 522) ist für dieselbe Investition nicht zulässig. Möglich ist jedoch die Kombination mit steuerlichen Förderungen oder Landesprogrammen, sofern diese unterschiedliche Kostenanteile betreffen.
Darüber hinaus kann die Maßnahme auch Teil einer integrierten Dekarbonisierungsstrategie sein, die mehrere Technologien umfasst, etwa Wärmepumpe, PV und Energiemonitoring.

Warum sich Modul 2 besonders lohnt

Gerade energieintensive Unternehmen profitieren überproportional von dieser Förderung. Wärmepumpen senken nicht nur die Energiekosten und CO₂-Emissionen, sondern erhöhen auch die Versorgungssicherheit durch Elektrifizierung. Dank Zuschüssen von bis zu 60% werden selbst komplexe Prozesswärmeprojekte wirtschaftlich attraktiv.

Ein mittelständischer Betrieb mit Investitionskosten von 500.000 € kann je nach Größe zwischen 200.000 € und 300.000 € Förderung erhalten. Damit amortisiert sich die Anlage häufig innerhalb weniger Jahre und die Betriebskosten sinken dauerhaft.

Kombinierbarkeit mit steuerlichen Vorteilen und regionalen Zuschüssen

Die staatliche Wärmepumpenförderung ist für Unternehmen oft nur der erste Baustein einer wirtschaftlich durchdachten Investition. Neben den Zuschüssen von KfW oder BAFA können Unternehmen zusätzlich von steuerlichen Abschreibungen (AfA) und regionalen Förderprogrammen der Bundesländer profitieren. Diese Kombination erhöht die Gesamtförderquote erheblich – in vielen Fällen lassen sich dadurch über 60 % der Investitionskosten effektiv abdecken.

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Wärmepumpen zählen als bewegliche Wirtschaftsgüter und können über die Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend gemacht werden.
Das bedeutet: Unternehmen dürfen die Anschaffungs- und Installationskosten über die Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe ansetzen. Dadurch reduziert sich die Steuerlast und somit die reale Investitionsbelastung.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Reguläre Nutzungsdauer: In der Regel 10 bis 15 Jahre, je nach Anlagentyp und Einsatzbereich.

  • Lineare AfA: Gleichmäßige Abschreibung pro Jahr auf die Anschaffungskosten.

  • Sonderabschreibung (§ 7g EStG): Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Bedingungen zusätzlich bis zu 20 % der Investitionssumme sofort im Jahr der Anschaffung abschreiben.

  • Kombinierbarkeit: Die steuerliche Abschreibung kann zusätzlich zu staatlichen Zuschüssen genutzt werden. Wichtig ist jedoch, dass nur der nach Abzug der Förderung verbleibende Investitionsbetrag abgeschrieben wird.

Beispiel:
Eine Wärmepumpenanlage kostet 200.000 €.

  • Zuschuss aus KfW 522: 35 % = 70.000 €

  • Verbleibende Investitionskosten: 130.000 €

  • Diese 130.000 € können anschließend über die AfA abgeschrieben werden, was die Steuerlast über mehrere Jahre deutlich reduziert.

Regionale Zuschüsse der Bundesländer für eine gewerbliche Wärmepumpe

Neben den Bundesprogrammen existieren auf Länderebene vielfältige Zuschussprogramme, die zusätzlich beantragt werden können. Die Kombination mit bundesweiten Programmen ist oft möglich — aber mit Bedingungen und Einschränkungen.

Die einzelnen Zuschüsse im Überblick

Förderfähig:

  • Oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Brunnenbohrungen) in Verbindung mit einer Wärmepumpe
  • Thermische Solaranlagen zur Gebäudewärmeversorgung
  • Steuereinrichtungen für Wärmepumpen i. V. mit Photovoltaikanlagen
  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme oder Wärmeumwandlung (z. B. Prozesswärme) – wenn eingespeist wird (Wärmenetz etc.)
    (Alle diese Punkte sind explizit genannt im Modul „Einzelmaßnahmen für zukunftsgerechte Gebäude“ von progres.nrw)

 

Zuschusshöhe:

  • In der Regel 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 € je Anlage (für bestimmte Wärmepumpenkosten)
  • Für Bohrungen (Geothermie): 50 € pro Bohrmeter im Bestandsbau, 35 €/m im Neubau
  • Für Erdwärmekollektoren: 35 €/m² im Bestand, 15 €/m² im Neubau
    Bezirksregierung Arnsberg
  • Förderdeckel: Bestandsgebäude max. 12.000 €, Neubauten max. 8.000 €
    Bezirksregierung Arnsberg

 

Kumulierung:

  • Eine Kumulierung mit der Bundesförderung (z. B. BEG / KfW / BAFA) ist möglich, bis maximal 60 % Gesamtförderquote, sofern die Maßnahmen kostenanteilig getrennt werden – d. h. die Kosten für „Bohrung / Kollektor / Steuerung etc.“ müssen separat abgerechnet werden. (NRW-Programm erlaubt explizit Kombination mit Bundesprogrammen)
  • Wichtig: Für denselben Kostenanteil darf es nicht zwei Förderungen geben (keine doppelte Förderung derselben Ausgabe)

 

Beispiel:
Der Landeskörper NRW hat etwa die Bohrungs-Förderung stark erhöht: statt früher nur 10 €/Bohrmeter bekommt man jetzt 50 €/Bohrmeter für Bestandsgebäude (Neubau: 35 €/m). Damit senkt man erheblich die Erschließungskosten von Geothermie-Wärmepumpen.

Förderfähig:

  • Wärmepumpen, Wärmespeicher und erneuerbare Wärmeerzeugung im Rahmen des SAB-Kredits „Energie und Speicher“

  • Neubauten und Modernisierungen, bei denen Wärmepumpen in Verbindung mit Photovoltaik oder Speicher eingesetzt werden

  • Kommunale Wärmepumpenprojekte über Richtlinie Energie/2023

Zuschusshöhe:

  • Tilgungszuschuss von 10 % auf die förderfähige Kreditsumme (bis 20 % bei Speichern)

  • Kreditrahmen von 35.000 € bis 5 Mio. € je Vorhaben

  • Für kommunale Projekte zusätzlich Zuschüsse bis 50 % über EU- oder Landesmittel

Kumulierung:

  • Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist möglich, wenn die Kosten getrennt behandelt werden (z. B. Gebäudehülle → Bund, Wärmepumpe → Land)

  • Keine Doppelförderung desselben Anteils

Beispiel:
Ein Gewerbebetrieb in Dresden installiert eine Geothermie-Wärmepumpe und einen Stromspeicher. Über die SAB erhält er ein zinsgünstiges Darlehen mit 10 % Tilgungszuschuss, zusätzlich zur BEG-Förderung für die Wärmepumpe.

Förderfähig:

  • u. a. Wärmepumpen inkl. Umfeldmaßnahmen, thermische Solaranlagen, Mehrfachnutzung von Flächen für Geothermie/PVT/Solarthermie, Steuereinrichtungen für Wärmepumpen im Zusammenspiel mit PV.

Zuschusshöhe:

  • In der Regel 20 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten; Höchstgrenze z. B. max. 100.000 € je Nichtwohngebäude oder max. 9.000 € je Wohneinheit/Einfamilienhaus.

Kumulierung:

  • Eine Kumulierung mit der Bundesförderung (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG) ist möglich; Gesamtförderquote kann damit bis ~50 % oder mehr steigen, wenn Kostenanteile getrennt behandelt werden.

Beispiel:

  • In Hamburg kann ein Unternehmen seine Firmenhalle mit Wärmepumpe ausstatten und bekommt vom Land bis zu 20 % Zuschuss auf die Investitionskosten (max. 100.000 €). Kombiniert mit BEG entsteht eine Gesamtförderquote nahe 50 %.

Förderfähig:

  • Wärmepumpen und Effizienzmaßnahmen in gewerblichen oder öffentlichen Gebäuden über Programme wie PIUS-Invest (für KMU) oder WIBank-Energieeffizienz-Darlehen

  • Projekte zur CO₂-Minderung und Abwärmenutzung

  • Kommunale Einrichtungen im Rahmen des Programms „Klimaschutz in Kommunen“ (z. B. Wärmepumpen in Rathäusern oder Schulen)

Zuschusshöhe:

  • PIUS-Invest gewährt Zuschüsse bis zu 500.000 € pro Projekt, abhängig von der erzielten CO₂-Einsparung.

  • Bei den WIBank-Darlehen werden zinsverbilligte Kredite bis zu mehreren Millionen Euro vergeben, teilweise mit Tilgungszuschüssen bis zu 20 %.

Kumulierung:

  • Landesförderungen sind mit der Bundesförderung (BEG) kombinierbar, sofern keine Überschneidung derselben Kosten besteht.

  • Unternehmen können z. B. die Investition über ein Landesdarlehen finanzieren und gleichzeitig den Bundeszuschuss nutzen.

Beispiel:
Ein metallverarbeitender Betrieb ersetzt seine Öl-Heizung durch eine Wärmepumpe und reduziert dadurch CO₂-Emissionen. Über PIUS-Invest erhält er einen Zuschuss für die Einsparung und nutzt zusätzlich die BEG-Förderung für die Wärmepumpentechnik.

Förderfähig:

  • Gebäudesanierung inkl. Heizungstausch auf Wärmepumpe

  • Einsatz erneuerbarer Wärmeerzeuger / -technologien

  • Technische Anlagen zur Effizienzsteigerung und CO₂-Minderung, auch für Wärmeversorgung
    (Diese Maßnahmen sind explizit im Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE genannt) 

Zuschusshöhe:

  • Für kleine Unternehmen: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben 

  • Mittlere Unternehmen: bis zu 35 % 

  • Große Unternehmen: bis zu 20 % 

  • Höchstgrenzen: maximal 300.000 € (nach De-minimis-Regelung) oder 1 Mio. € nach AGVO 

Kumulierung:

  • Man darf nicht dieselben Kostenpositionen gleichzeitig mit einer Bundesförderung fördern (Doppelförderungsverbot).

  • Dennoch ist es möglich, verschiedene Maßnahmen (z. B. Wärmepumpe vs Dämmung) separat zu fördern und so die Gesamtförderquote zu erhöhen, solange die Kosten sauber getrennt sind.

  • In den Richtlinien wird das Verbot von Doppelzahlungen explizit erwähnt.

Beispiel:
Ein kleines produzierendes Unternehmen möchte seine alte Gasheizung in der Firmenhalle durch eine Wärmepumpe ersetzen und gleichzeitig die Gebäudehülle dämmen. Für die Wärmepumpen-Anlage könnten 50 % Zuschuss aus Sachsen-Anhalt ENERGIE gelten, für die Dämmung (wenn separat abgerechnet) ein anderer Zuschuss. Dabei darf derselbe Kostenanteil nicht doppelt gefördert werden.

Förderfähig:

  • u. a. Wärmepumpen im Betrieb und Gebäude, thermische Solaranlagen, Komponenten in Verbindung mit PV bzw. Effizienz-Technologien; auch Unternehmen jeder Größe.

Zuschusshöhe:

  • Für Unternehmen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bei bestimmten Programmen („Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“) bzw. zinsverbilligte Kredite statt reiner Zuschuss. Höchstbeträge variieren.

Kumulierung:

  • Kombination mit Bundesförderung möglich, sofern Kostenanteile getrennt sind; z. B. Landesdarlehen + BEG oder BAFA.

Beispiel:

  • Ein mittelständisches Unternehmen in Bayern ersetzt die alte Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe – es kann über das Landesprogramm bis zu 50 % Zuschuss erhalten und zusätzlich Bundeszuschuss nutzen.

Förderfähig:

  • Energetische Modernisierung und Effizienzsteigerung im Rahmen des Programms Energieeffizienz Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg, ILB)

  • Förderfähig sind u. a.: Prozesswärmeanlagen, Wärmerückgewinnungssysteme, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Gebäudewärme (Heizungstausch auf Wärmepumpe) wird derzeit über Bundesförderung abgedeckt – nicht direkt über das Landesprogramm

Zuschusshöhe:

  • Kleine Unternehmen: bis zu 27,5 % Zuschuss

  • Mittlere Unternehmen: bis zu 22,5 %

  • Große Unternehmen: bis zu 15 %

  • Mindestinvestition: 50.000 €, Zuschuss gedeckelt auf 1.200 € je jährlich eingesparter Tonne CO₂

Kumulierung:

  • Kombination mit Bundesförderung ist möglich, sofern die Maßnahmen verschiedene Kostenanteile betreffen (z. B. Prozesswärme → Land, Heizung → Bund)

  • Keine Doppelförderung derselben Maßnahme erlaubt

Beispiel:
Ein Lebensmittelhersteller in Potsdam ersetzt seine alte Dampferzeugung teilweise durch eine Wärmepumpe für Prozesswärme. Das Land Brandenburg übernimmt 27,5 % Zuschuss für die Effizienzmaßnahme, während die Wärmepumpentechnik selbst über die BEG gefördert wird.

Förderfähig:

  • Wärmepumpen-Heizungstausch über das Landesprogramm Heizungstausch Bremen (ehemals aktiv bis 31.08.2025)

  • Förderfähig waren Wärmepumpen, Solarthermie, Hybridheizungen und Regelungssysteme

  • Zielgruppe: Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Einrichtungen

Zuschusshöhe:

  • Landeszuschuss von bis zu 30 % der Investitionskosten als Ergänzung zur Bundesförderung (BEG)

  • In Kombination mit dem Bundeszuschuss war eine Gesamtförderquote von bis zu 60 % möglich

  • Das Programm ist derzeit eingestellt, bestehende Anträge werden jedoch noch abgewickelt

Kumulierung:

  • Das Programm war explizit als Aufstockung zur BEG-Förderung konzipiert

  • Doppelförderung derselben Kosten war ausgeschlossen; die Landesmittel galten als Ergänzungsförderung

Beispiel:
Ein kleines Unternehmen in Bremen hat seine alte Gasheizung 2025 durch eine Wärmepumpe ersetzt. Über die BEG erhielt es 30 % Zuschuss, über das Land Bremen weitere 30 %. Insgesamt wurden 60 % der Gesamtkosten gefördert. (Neue Anträge sind derzeit nicht mehr möglich.)

Förderfähig:

  • Wärmepumpen im Rahmen von energetischen Gebäudesanierungen oder Neubauten über das L-Bank Kombi-Darlehen Mittelstand

  • Kombination mit Photovoltaikanlagen und Energiemanagementsystemen

  • Effizienzmaßnahmen in Betriebsgebäuden (z. B. Heizungstausch, Gebäudetechnik, Lüftung, Speicherlösungen)

Zuschusshöhe:

  • Das Programm bietet ein zinsgünstiges Darlehen (bis 25 Mio. €) kombiniert mit einem Tilgungszuschuss (Klimaprämie), wenn zusätzlich eine Bundesförderung (z. B. BAFA) genutzt wird.

  • Die Klimaprämie orientiert sich an der Effizienz des Projekts und beträgt in der Regel 5–10 % der förderfähigen Kosten, zusätzlich zur Zinsvergünstigung.

Kumulierung:

  • Eine Kumulierung mit der Bundesförderung ist ausdrücklich vorgesehen und Voraussetzung für den Tilgungszuschuss.

  • Wichtig ist die Trennung der Kostenpositionen, um Doppelförderung zu vermeiden.

Beispiel:
Ein mittelständisches Unternehmen in Stuttgart ersetzt seine Gasheizung durch eine Wärmepumpe mit PV-Anbindung. Es nutzt die BAFA-BEG-Zuschüsse und finanziert den Rest über das L-Bank Kombi-Darlehen Mittelstand mit zusätzlicher Klimaprämie, was die Gesamtförderung deutlich erhöht.

Förderfähig:

  • Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme in Unternehmensgebäuden

  • Prozesswärme-Effizienzmaßnahmen über NBank-Programme Klimaschutz & Energieeffizienz

  • Kommunale Wärmepumpen über das Programm KEP – Klimaschutz und Energieeffizienz in Kommunen

Zuschusshöhe:

  • Unternehmen: Zuschüsse in der Regel bis 20–30 % der förderfähigen Investitionskosten, abhängig vom Programm.

  • Kommunen: bis 40 % Zuschuss für Maßnahmen im Gebäudebereich (z. B. Heizungstausch, Wärmepumpen, Wärmenetze).

Kumulierung:

  • Eine Kombination mit der Bundesförderung ist möglich, solange Kosten getrennt abgerechnet werden.

  • Für Unternehmen gilt: Landesförderung kann Ergänzungsförderung zu BEG-Programmen sein, z. B. für Infrastruktur oder Steuerungssysteme.

Beispiel:
Ein Logistikunternehmen installiert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Hallenheizung. Über die NBank erhält es 25 % Zuschuss für die Gebäudetechnik und kombiniert dies mit dem BEG-Zuschuss für die eigentliche Wärmepumpe.

Förderfähig:

  • Wärmepumpen in öffentlichen Gebäuden über das ZukunftsEnergieProgramm (ZEP Kommunal)

  • Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften (z. B. Schulen, Rathäuser, Feuerwachen)

  • Für privatwirtschaftliche Unternehmen stehen zinsgünstige SIKB-Darlehen für energetische Modernisierung zur Verfügung (inkl. Wärmepumpen)

Zuschusshöhe:

  • Kommunen: Zuschuss bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Maßnahme und Finanzkraft der Kommune

  • Unternehmen: zinsverbilligte Kredite über die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB), typischerweise mit Zinsvorteil von 1–2 % gegenüber Marktkonditionen

Kumulierung:

  • Kumulierung mit Bundesförderungen (z. B. BEG oder KfW-Programme) ist möglich, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt

  • Bei kommunalen Projekten wird meist die Kofinanzierung zur Bundesförderung genutzt, um eine höhere Gesamtförderquote zu erzielen

Beispiel:
Eine Gemeinde im Saarland ersetzt die alte Ölheizung im Schulgebäude durch eine Wärmepumpe. Über das ZEP Kommunal erhält sie 50 % Zuschuss und kombiniert diesen mit der BEG-Förderung für öffentliche Gebäude.

Förderfähig:

  • Wärmepumpen in öffentlichen Gebäuden über das ZukunftsEnergieProgramm (ZEP Kommunal)

  • Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften (z. B. Schulen, Rathäuser, Feuerwachen)

  • Für privatwirtschaftliche Unternehmen stehen zinsgünstige SIKB-Darlehen für energetische Modernisierung zur Verfügung (inkl. Wärmepumpen)

Zuschusshöhe:

  • Kommunen: Zuschuss bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Maßnahme und Finanzkraft der Kommune

  • Unternehmen: zinsverbilligte Kredite über die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB), typischerweise mit Zinsvorteil von 1–2 % gegenüber Marktkonditionen

Kumulierung:

  • Kumulierung mit Bundesförderungen (z. B. BEG oder KfW-Programme) ist möglich, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt

  • Bei kommunalen Projekten wird meist die Kofinanzierung zur Bundesförderung genutzt, um eine höhere Gesamtförderquote zu erzielen

Beispiel:
Eine Gemeinde im Saarland ersetzt die alte Ölheizung im Schulgebäude durch eine Wärmepumpe. Über das ZEP Kommunal erhält sie 50 % Zuschuss und kombiniert diesen mit der BEG-Förderung für öffentliche Gebäude.

Förderfähig:

  • Wärmepumpen als Teil energetischer Sanierungen über Thüringer Aufbaubank (TAB)-Programme wie GreenInvest oder Thüringen-Dynamik

  • Kommunale Klimaschutzprojekte über das Programm Klima-Invest (z. B. Wärmepumpen in Schulen und Verwaltungsgebäuden)

  • Der 2024 eingeführte Dekarbonisierungsbonus Thüringen (bis zu 40 % Zuschuss) ist aktuell ausgelaufen

Zuschusshöhe:

  • Unternehmen: zinsvergünstigte Kredite mit Konditionen unter Marktzinsniveau, teilweise mit 10–20 % Tilgungszuschuss

  • Kommunen: Zuschüsse über Klima-Invest bis 50 % der förderfähigen Kosten

Kumulierung:

  • Landesdarlehen können mit der Bundesförderung kombiniert werden, sofern Maßnahmen klar getrennt abgerechnet werden

  • Doppelförderung nicht zulässig; BEG bleibt primäre Förderung für Wärmepumpen

Beispiel:
Ein Metallverarbeiter in Erfurt installiert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und nutzt den GreenInvest-Kredit mit zinsverbilligter Finanzierung. Die Wärmepumpe selbst wird zusätzlich über die BEG gefördert, wodurch eine Gesamtförderquote von rund 40–50 % entsteht.

Förderfähig:

  • Austausch veralteter Heizsysteme gegen Wärmepumpen im Rahmen des Programms Effiziente GebäudePLUS der Investitionsbank Berlin (IBB)

  • Förderfähig sind außerdem: Optimierung der Heizungsanlage, Einbindung von Wärmespeichern und Regelungssystemen, die mit PV kombiniert werden können

  • Für Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Vermieter sowie kommunale Einrichtungen geeignet

Zuschusshöhe:

  • Zuschüsse bis 500.000 € pro Vorhaben, maximal 30 % der förderfähigen Kosten

  • Je nach Maßnahme gelten verschiedene Kostenobergrenzen (z. B. für Wärmeerzeuger, Steuerung oder Dämmung)

  • Bei größeren Projekten ist eine Staffelung nach Energieeinsparpotenzial vorgesehen

Kumulierung:

  • Eine Kumulierung mit der Bundesförderung (BEG) ist grundsätzlich möglich, solange die Kostenpositionen getrennt nachgewiesen werden

  • Doppelförderung derselben Ausgaben ist ausgeschlossen

  • Kombination mit zinsgünstigen IBB-Darlehen ist erlaubt

Beispiel:
Ein Unternehmen in Berlin saniert ein Bürogebäude und ersetzt seine Gasheizung durch eine Wärmepumpe mit PV-Kopplung. Über Effiziente GebäudePLUS erhält es 30 % Zuschuss, zusätzlich kann die Wärmepumpe über die BEG gefördert werden.

Förderfähig:

  • Wärmepumpen und energetische Sanierungen in Nichtwohngebäuden über die IB.SH-Programme ImmoFlex und Immo-Effizienzhaus

  • Förderfähig sind insbesondere Investitionen in erneuerbare Wärmeerzeugung, Gebäudetechnik, Dämmung und Regelungssysteme

  • Für Wohnungsunternehmen und Betriebe gleichermaßen offen

Zuschusshöhe:

  • Zinsgünstige Darlehen (teilweise mit Tilgungszuschuss) bis zu mehreren Millionen Euro, abhängig von Projektgröße und Energieeinsparung

  • Für Unternehmen gilt: Tilgungszuschüsse bis zu 20 % der förderfähigen Kosten sind möglich, wenn hohe Effizienzstandards erreicht werden

Kumulierung:

  • Kombination mit der Bundesförderung (BEG) möglich, wenn die förderfähigen Ausgaben sauber voneinander getrennt sind

  • IB.SH erkennt BEG-Zuschüsse als Eigenmittel an, wodurch größere Projekte realisierbar werden

Beispiel:
Ein Hotel in Kiel modernisiert seine Heizungsanlage und installiert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Wärmespeicher. Es erhält ein zinsgünstiges IB.SH-Darlehen mit 20 % Tilgungszuschuss und zusätzlich einen BEG-Zuschuss für die Wärmepumpe selbst.

Förderfähig:

  • Wärmepumpen in öffentlichen Gebäuden über das ZukunftsEnergieProgramm (ZEP Kommunal)

  • Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften (z. B. Schulen, Rathäuser, Feuerwachen)

  • Für privatwirtschaftliche Unternehmen stehen zinsgünstige SIKB-Darlehen für energetische Modernisierung zur Verfügung (inkl. Wärmepumpen)

Zuschusshöhe:

  • Kommunen: Zuschuss bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Maßnahme und Finanzkraft der Kommune

  • Unternehmen: zinsverbilligte Kredite über die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB), typischerweise mit Zinsvorteil von 1–2 % gegenüber Marktkonditionen

Kumulierung:

  • Kumulierung mit Bundesförderungen (z. B. BEG oder KfW-Programme) ist möglich, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt

  • Bei kommunalen Projekten wird meist die Kofinanzierung zur Bundesförderung genutzt, um eine höhere Gesamtförderquote zu erzielen

Beispiel:
Eine Gemeinde im Saarland ersetzt die alte Ölheizung im Schulgebäude durch eine Wärmepumpe. Über das ZEP Kommunal erhält sie 50 % Zuschuss und kombiniert diesen mit der BEG-Förderung für öffentliche Gebäude.

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