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Förderung gewerbliche PV-Anlage: Zuschüsse, Kredite und steuerliche Vorteile im Überblick

Unternehmen, die in eine Photovoltaik-Anlage im Gewerbe investieren, können von vielfältigen Förderungen profitieren. Bund, Länder und Kommunen unterstützen die Anschaffung mit zinsgünstigen Krediten, Investitionszuschüssen oder steuerlichen Vorteilen, damit sich die Solar-Investition schneller amortisiert.

Eigener Solarstrom macht Betriebe unabhängiger und senkt nachhaltig die Energiekosten. Mit den richtigen Fördermitteln wird eine gewerbliche PV-Anlage noch attraktiver. Im Folgenden erhalten Sie eine vollständige Übersicht über Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen in Unternehmen, von direkten Zuschüssen über Förderkredite und Einspeisevergütungen bis zu Steuervorteilen. Außerdem zeigen wir, wie Sie die Fördermittel optimal kombinieren, was bei der Antragstellung zu beachten ist und wo es Hilfe durch Fachleute gibt.

Überblick: So profitieren Unternehmen von der Photovoltaik-Förderung

Der Staat unterstützt Unternehmen auf vielfältige Weise beim Umstieg auf eine gewerbliche Photovoltaikanlage. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick:
  • Investitionszuschüsse von Bundesländern und Kommunen senken direkt die Anschaffungskosten.

  • KfW-Förderkredite ermöglichen zinsgünstige Finanzierung mit tilgungsfreien Anlaufjahren.

  • Steuerliche Vorteile wie die neue degressive AfA sorgen für erhebliche Abschreibungen in den ersten Jahren.

  • Die gesetzliche Einspeisevergütung garantiert Einnahmen für überschüssigen Strom über 20 Jahre.

  • Regionale Förderprogramme und steuerfreie Eigenversorgung verbessern zusätzlich die Wirtschaftlichkeit.

Direkte Zuschüsse – Förderung für Solaranlagen im Gewerbe

Investitionszuschüsse sind nicht zurückzuzahlende Fördermittel, die die Anschaffungskosten einer PV-Anlage direkt senken. Auf Bundesebene gibt es derzeit keine direkten Zuschussprogramme speziell für Photovoltaik im Gewerbe. Allerdings unterstützen einige Bundesländer und Kommunen Unternehmen mit Zuschüssen für gewerbliche Solaranlagen. Typischerweise werden entweder feste Beträge pro kW installierter Leistung oder Prozentsätze der Investitionskosten gewährt, oft mit Obergrenzen. Die Förderkonditionen hängen vom Standort und Programm ab und Mittel sind häufig begrenzt. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Antragstellung wichtig.

Beispiel Berlin – Programm "SolarPlus"

Zuschüsse für Vorbereitungsmaßnahmen und spezielle PV-Anlagen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 65 %, mittlere 55 % und große 45 % der förderfähigen Kosten erstattet. Gefördert werden u.a. Machbarkeitsstudien, Beratungen, Batteriespeicher oder PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. (Die eigentliche Anschaffung der PV-Module wird in diesem Programm nicht direkt bezuschusst.)

Beispiel Niedersachsen – Klimaschutz- und Energieeffizienz

Unternehmen erhalten 30–70 % Zuschuss auf PV-Investitionen, abhängig von Maßnahme und Unternehmensgröße. Hier werden also erhebliche Teilbeträge der Kosten vom Land übernommen. (Freiberufler sind allerdings ausgeschlossen.)

Weitere regionale Förderungen: Viele Bundesländer und Städte bieten eigene Solar-Förderprogramme. So zahlten z.B. einige Kommunen pauschal 200 € pro kWp, teils bis ~1.200 € pro Anlage. Andere Städte wie Augsburg oder Tübingen hatten Programme mit Staffelungen nach Anlagengröße, die aber schnell ausgeschöpft waren. Es lohnt sich, in der bundesweiten Förderdatenbank nach aktuellen Angeboten am Unternehmensstandort zu suchen.

Förderkredite für PV-Anlagen in Unternehmen

Die wichtigsten Förderungen auf Bundesebene sind zinsgünstige Kredite der KfW-Bank. Anstelle von direkten Zuschüssen können Unternehmen diese Förderdarlehen nutzen, um Photovoltaik-Projekte günstig zu finanzieren. Aktuell stehen zwei KfW-Programme speziell für PV zur Verfügung:

KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard"

Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite bis zu 150 Mio. € pro Vorhaben mit Laufzeiten bis 20 Jahre. Es können bis zu 100 % der Investitionskosten finanziert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (privat oder öffentlich), Selbständige und sogar Privatpersonen.

Die Zinsen liegen je nach Bonität aktuell ab ca. 3,25 % effektiv p.a. (Stand Juli 2025). Dieser Kredit kann mit der Einspeisevergütung kombiniert werden, trotzdem ist Eigenverbrauch ist meist vorteilhafter.

KfW-Programm 293 „Klimaschutzoffensive für Unternehmen"

Dieser Förderkredit richtet sich an Unternehmen, die mindestens 50 % des Solarstroms selbst nutzen. Alternativ ist er nutzbar, wenn die PV-Anlage Teil eines Mobilitätskonzepts (z.B. für E-Fahrzeuge am Betrieb) ist. Die Kredithöhe beträgt bis zu 25 Mio. € pro Projekt, bei sehr attraktiven Zinsen ab ca. 1,97 % effektiv p.a.

Wichtig: Programm 293 ist nicht mit der EEG-Einspeisevergütung kombinierbar. Wer diesen Kredit nutzt, muss vorrangig auf Eigenverbrauch setzen. Dafür belohnt er klimafreundliche Nutzung mit besseren Konditionen.

Hinweis: KfW-Förderkredite werden über Ihre Hausbank beantragt. Die Bank leitet den Antrag an KfW weiter und gibt den Kredit an Sie aus. Neben KfW gibt es vereinzelt weitere Kredite etwa von Landesförderbanken. Prüfen Sie z.B. Angebote der L-Bank (BW) oder IBB (Berlin), soweit vorhanden. Ein Förderkredit hat den Vorteil, dass er günstigere Zinsen als ein normaler Bankkredit bietet und oft tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt. Allerdings muss er (anders als ein Zuschuss) vollständig zurückgezahlt werden, inklusive Zinsen.

Steuerliche Vorteile und Abschreibung von gewerblichen PV-Anlagen

Steuerliche Förderungen erleichtern Unternehmen die Investition in Photovoltaik, indem sie die steuerliche Belastung reduzieren. Die wichtigsten Vorteile sind:

Sonder-Abschreibung (degressive AfA)

Seit 1. Juli 2025 können gewerblich genutzte PV-Anlagen neben der üblichen linearen Abschreibung nun degressiv mit bis zu 15 % pro Jahr abgeschrieben werden. In den ersten Jahren fallen dadurch deutlich höhere Abschreibungsbeträge an, was die steuerliche Entlastung erhöht und die Amortisation beschleunigt. Diese Regelung (Investitions-Booster im Wachstumschancengesetz) gilt befristet für Anschaffungen bis Ende 2027. Zusätzlich können Batteriespeicher sogar mit bis zu 30 % pro Jahr abgeschrieben werden.

Für Unternehmen bedeutet das: Ein größerer Anteil der Investitionskosten lässt sich sofort vom Gewinn absetzen, was zu erheblichen Steuersparnissen in den ersten Jahren führt.

Umsatzsteuer-Erleichterung

Die Anschaffung und Installation kleinerer PV-Anlagen bis 30 kWp unterliegt seit 2023 einem Nullsteuersatz. Das bedeutet, es fällt keine 19 % Umsatzsteuer mehr an. Das senkt die Investitionskosten spürbar. (Diese Regelung gilt v.a. für Anlagen auf Wohngebäuden; Unternehmen, die Vorsteuer abzugsfähig sind, profitierten zuvor schon durch Vorsteuerabzug, denn für sie bedeutet der Nullsteuersatz vor allem weniger Bürokratie.)

Weitere steuerliche Aspekte

Unternehmen können Solaranlagen als Betriebsvermögen abschreiben (Nutzungsdauer meist 20 Jahre, falls nicht degressiv gewählt). Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich auch ein Investitionsabzugsbetrag nutzen, um bereits vor der Anschaffung bis zu 50 % der Investitionssumme gewinnmindernd zurückzustellen. Außerdem bleibt der Eigenverbrauch von Solarstrom für Unternehmen stromsteuerfrei, solange die Anlage unter 2 MW ist und der Strom selbst genutzt wird (gemäß EnergieStG).

All diese Steuervorteile verbessern die Wirtschaftlichkeit von PV-Projekten erheblich und kommen zusätzlich zu etwaigen Zuschüssen oder Krediten zum Tragen.

Einspeisevergütung und Solarstrom-Vermarktung (EEG)

Neben direkten Fördermitteln stellt auch die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen wichtigen finanziellen Anreiz dar. Wenn Ihr Unternehmen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhalten Sie dafür eine Vergütung über 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagengröße:

Feste Einspeisevergütung (bis 25–100 kWp)

Für kleinere gewerbliche PV-Anlagen wird vom Netzbetreiber ein fester Satz pro kWh eingespeisten Stroms bezahlt. Stand Ende 2025 liegen die Vergütungssätze bei etwa 7–8 Cent pro kWh für Anlagen, die primär Eigenverbrauch (Teileinspeisung) vorsehen, und bis zu ~12 Cent/kWh für Anlagen, die als Volleinspeiser den gesamten Strom einspeisen. Diese Sätze sinken halbjährlich geringfügig (Degression), um Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Sobald Ihre Anlage angemeldet ist, gilt jedoch der zum Startzeitpunkt garantierte Satz für 20 Jahre unverändert.

Direktvermarktung und Marktprämie (größere Anlagen)

Für größere PV-Anlagen entfällt die feste Vergütung. Aktuell sind Betreiber ab 2025 bereits ab 25 kW Leistung verpflichtet, den Solarstrom selbst direkt zu vermarkten (bisher lag die Grenze bei 100 kW). Das heißt, Ihr Unternehmen verkauft den erzeugten Strom an der Strombörse oder an Stromhändler; im Gegenzug zahlt der Staat eine Marktprämie als Ausgleich, falls der erzielte Marktpreis unter der EEG-Vergütung liegen würde. Die Kombination aus Börsenstromerlös + Marktprämie stellt sicher, dass Sie insgesamt nicht schlechter gestellt sind als mit einer festen Einspeisevergütung.

Gleichzeitig profitieren Sie von höheren Erlösen, wenn Börsenstrompreise zeitweise über dem EEG-Satz liegen. Wichtig zu wissen: Negative Strompreise am Markt führen dazu, dass für diese Zeit keine Vergütung gezahlt wird, was ein Anreiz für das Drosseln der Einspeisung ist.

Für Gewerbebetriebe ist in der Regel die Eigenstromnutzung wirtschaftlich vorteilhafter als möglichst viel einzuspeisen. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom ersetzt teuren Netzbezug (Gewerbestrom kostet oft 20–30 Ct/kWh), während Einspeisung lediglich mit einstelligen Centbeträgen vergütet wird.

Dennoch stellen Einspeisevergütung bzw. Direktvermarktung sicher, dass auch Überschussstrom nicht verschenkt wird, sondern zusätzliche Einnahmen bringt. 

Kombination von Förderungen – maximale Vorteile der PV-Anlage nutzen

Angesichts der verschiedenen Fördermöglichkeiten stellt sich die Frage, wie man diese sinnvoll kombinieren kann. Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Förderinstrumente für dasselbe PV-Projekt in Anspruch zu nehmen, etwa einen zinsgünstigen Kredit plus einen Investitionszuschuss plus Steuervorteile. Allerdings gelten gewisse Regeln, um eine Doppelförderung auszuschließen:

Kombination Kredit + Zuschuss

Diese ist meist unproblematisch, sofern das Zuschussprogramm dies erlaubt. Ein KfW-Kredit kann z.B. mit Landeszuschüssen kombiniert werden, da ersterer die Finanzierung verbilligt und letzterer einen Teil der Kosten trägt. Die KfW selbst schließt parallele Zuschüsse nicht aus. Achten Sie aber darauf: Viele Landesprogramme verlangen, dass die Gesamtsumme aller öffentlichen Förderungen einen bestimmten Anteil der Kosten nicht überschreitet oder dass ein Kumulierungsverbot besteht. Informieren Sie sich in den Richtlinien, ob ein Zuschuss mit KfW-Mitteln „kumulierbar“ ist.

Kombination Zuschuss + Zuschuss

Zwei nicht rückzahlbare Zuschüsse (z.B. ein Landeszuschuss und ein kommunaler Zuschuss) für dieselbe Ausgabeposition sind meist nicht zulässig. Man muss sich in der Regel für eine Quelle entscheiden oder die Förderung wird gekürzt, falls doch beide genehmigt werden. Ausnahme: Manchmal können verschiedene Ebenen unterschiedliche Dinge fördern (etwa Land fördert Batteriespeicher, Kommune PV-Anlage. Das kann getrennt kombiniert werden).

Kombination mit Steuervergünstigungen

Steuerliche Vorteile können immer zusätzlich mitgenommen werden. Wenn Sie z.B. einen Zuschuss erhalten, mindert dieser zwar die abschreibungsfähigen Anschaffungskosten, aber Sie können den Rest weiterhin über die AfA absetzen. Auch den Nullsteuersatz (0 % USt) können Sie nutzen, selbst wenn Sie Förderkredite oder Zuschüsse beantragen. Dieser ist unabhängig von anderen Programmen.

Einspeisevergütung + andere Förderung

Die EEG-Vergütung läuft automatisch nebenbei und kollidiert nur selten mit anderen Förderungen. Lediglich im KfW-Kredit 293 wurde festgelegt, dass man nicht hauptsächlich für Einspeisezwecke fördern lässt. Ansonsten können Sie selbstverständlich Ihre Einspeisevergütung einnehmen, während Sie einen KfW-Kredit bedienen oder einen Zuschuss genutzt haben. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem Stromverkauf verbessern dann Ihren ROI, haben aber auf die Fördermittel an sich keinen Einfluss.

Kurz gesagt: Kombinieren Sie Förderungen, wo immer möglich, um die maximale Ersparnis zu erzielen. Ein durch einen Zuschuss reduzierter Kreditbedarf verringert Ihre Zinslast, und Steuervorteile erhöhen den Gewinn aus dem Solarprojekt. Beachten Sie jedoch immer die Förderbedingungen (Kumulierungsregeln, Eigenmittelanteile etc.) und holen Sie im Zweifel fachkundigen Rat ein, um die optimale Fördermittelstrategie für Ihr PV-Vorhaben zu entwickeln.

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