Degressive Abschreibung für PV-Anlagen – So profitieren Unternehmen ab 2025

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Die Investition in Photovoltaik-Anlagen ist für Unternehmen längst mehr als nur ein Beitrag zum Klimaschutz – sie ist ein strategisches Mittel zur Senkung langfristiger Energiekosten, zur Steigerung der Unabhängigkeit vom Strommarkt und zur Erfüllung regulatorischer ESG-Anforderungen. Doch so sinnvoll der Umstieg auch ist: Die hohen Anfangsinvestitionen stellen viele Betriebe vor finanzielle Hürden.

Genau hier setzt ein neues Instrument an: die degressive Abschreibung, die ab dem 1. Juli 2025 für gewerbliche PV-Anlagen und ergänzende Komponenten wie Stromspeicher, Ladeinfrastruktur und E-Nutzfahrzeuge eingeführt wird. Als Teil des sogenannten Investitionsboosters im Wachstumschancengesetz soll sie für spürbare steuerliche Entlastung sorgen – und damit Investitionen beschleunigen.

In diesem Beitrag erklären wir, wie die degressive Abschreibung funktioniert, wer sie nutzen kann, worin der Unterschied zur linearen Abschreibung liegt – und wie Sie die neue Regelung strategisch optimal mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Das Wichtigste im Überblick

  • Einführung zum 1. Juli 2025 im Rahmen des Wachstumschancengesetzes
  • Degressiver Abschreibungssatz: 20 % jährlich auf den Restbuchwert
  • Gilt für:
    • Photovoltaikanlagen
    • Stromspeicher
    • Ladeinfrastruktur
    • E-Nutzfahrzeuge
  • Nur für gewerbliche Investitionen (nicht für private Haushalte)
  • Voraussetzung: Anschaffung oder Herstellung ab dem 1. Juli 2025
  • Vorteil: Höhere steuerliche Entlastung in den ersten Jahren → schnellere Amortisation
  • Kombinierbar mit Sonderabschreibung nach § 7g EStG (unter bestimmten Bedingungen)
  • Ziel: Mehr Planungssicherheit & Investitionsanreize für Unternehmen

Was bedeutet Abschreibung bei PV-Anlagen?

Wer in eine Photovoltaikanlage investiert, schafft in der Regel ein langlebiges Wirtschaftsgut mit einem hohen Anschaffungswert. Da dieser Betrag nicht sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann, kommt das Instrument der Abschreibung ins Spiel – steuerlich korrekt als „Absetzung für Abnutzung (AfA)“ bezeichnet.

Bei der Abschreibung wird der Wert der PV-Anlage über die Jahre ihrer Nutzung hinweg anteilig steuerlich abgesetzt. Das bedeutet: Unternehmen können jedes Jahr einen Teil der Investitionskosten von ihrem Gewinn abziehen, was zu einer geringeren Steuerlast führt.

Übliche Regelungen bis 2025:

  • Lineare Abschreibung: Die Anschaffungskosten werden über eine feste Nutzungsdauer von 20 Jahren gleichmäßig verteilt → jährlich 5 %
  • Sonderabschreibung (§ 7g EStG): Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich im ersten Jahr bis zu 20 % der Investition gesondert abgeschrieben werden

Diese steuerlichen Regelungen machen PV-Anlagen bereits heute wirtschaftlich attraktiv. Doch durch die neue Möglichkeit der degressiven Abschreibung ab Juli 2025 können Unternehmen ihre Steuerentlastung noch weiter in die ersten Jahre vorziehen – und damit Kapital schneller zurückholen, was besonders bei hohen Anfangsinvestitionen ein echter Vorteil ist.

Degressive Abschreibung: Das ändert sich 2025

Ab dem 1. Juli 2025 tritt im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eine neue steuerliche Regelung in Kraft, die für Investitionen in PV-Anlagen und verwandte Technologien einen spürbaren Vorteil bringt: die degressive Abschreibung. Ziel ist es, Unternehmen und Gewerbetreibenden einen zusätzlichen Investitionsanreiz zu bieten, vor allem in Zeiten klimapolitischer Anforderungen.

Was ist die degressive Abschreibung?

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der jährlich ein fester Prozentsatz der Anschaffungskosten abgeschrieben wird, basiert die degressive Abschreibung auf dem sogenannten Restbuchwert. Dadurch fällt der steuerliche Vorteil in den ersten Jahren deutlich höher aus – was den Kapitalrückfluss beschleunigt.

Die neuen Rahmenbedingungen ab Juli 2025:

  • Degressiver Abschreibungssatz: 20 % pro Jahr
    → bezogen auf den jeweils verbleibenden Buchwert
  • Begünstigte Investitionen:
    • Photovoltaikanlagen
    • Stromspeicher
    • Ladeinfrastruktur (z. B. E-Ladesäulen)
    • Elektrische Nutzfahrzeuge
  • Anschaffung oder Herstellung muss ab dem 01.07.2025 erfolgen
  • Keine Begrenzung nach Unternehmensgröße – KMU und Konzerne profitieren gleichermaßen
  • Gilt nicht für Privatpersonen (nur betriebliche Nutzung)

Wer profitiert von der neuen degressiven Abschreibung?

Die neue degressive Abschreibung richtet sich gezielt an gewerbliche Investoren, die in klimaschonende Infrastruktur investieren möchten, sei es zur Eigennutzung, zur Stromvermarktung oder als Teil einer nachhaltigen Unternehmensstrategie.

Profiteure der Regelung sind insbesondere:

  • Gewerbetreibende jeder Größenordnung
  • Industrie- und Produktionsunternehmen mit hohem Energiebedarf
  • Landwirte, die PV-Flächen auf Dächern, Ställen oder Freiflächen nutzen
  • Logistikunternehmen, die in Ladeinfrastruktur oder E-Nutzfahrzeuge investieren
  • Immobilienbesitzer mit gewerblicher Nutzung, z. B. Gewerbeparks oder Industriehallen
  • Unternehmen mit betriebseigenem Fuhrpark und Bedarf an Eigenstromerzeugung

Lineare vs. degressive Abschreibung: Ein Rechenbeispiel

Um den Vorteil der neuen degressiven Abschreibung besser einordnen zu können, lohnt sich ein konkreter Vergleich mit der bisherigen linearen Abschreibung. Gerade in den ersten Jahren kann die neue Regelung für Unternehmen einen deutlich höheren steuerlichen Entlastungseffekt bedeuten.

Ausgangslage:

  • Investitionssumme: 100.000 € für eine gewerbliche PV-Anlage
  • Abschreibungsbeginn: ab Juli 2025
  • Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle: 20 Jahre
  • Vergleich: lineare Abschreibung (5 %) vs. degressive Abschreibung (20 %)

Abschreibung im Vergleich:

Jahr Lineare AfA (5%) Degressive AfA (20%)
1 5.000 € 20.000 €
2 5.000 € 16.000 €
3 5.000 € 12.800 €
4 5.000 € 10.240 €
5 5.000 € 8.192 €
Summe nach 5 Jahren 25.000 € 67.232 €

Kombination mit Sonderabschreibung & Förderungen

Die degressive Abschreibung bietet bereits allein einen erheblichen steuerlichen Vorteil. Doch viele Unternehmen fragen sich: Lässt sich diese Regelung mit weiteren Abschreibungsoptionen oder Förderprogrammen kombinieren? Die Antwort lautet: unter bestimmten Bedingungen, ja.

Kombination mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bei förderfähigen Investitionen zusätzlich zur regulären AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % in Anspruch nehmen – vorausgesetzt, sie erfüllen die Kriterien nach § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag).

  • Möglich ist die Kombination mit der degressiven Abschreibung

  • Voraussetzung: Es handelt sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut (z. B. PV-Anlage auf gemieteter Fläche)

  • Nicht möglich, wenn die PV-Anlage als „wesentlicher Gebäudebestandteil“ gilt (z. B. Dachanlage auf eigenem Gebäude)

Tipp: Eine steuerliche Beratung ist hier essenziell, um die richtige Einordnung und Strategie zu wählen.

Förderprogramme zusätzlich nutzen?

Neben der Abschreibung können auch regionale und bundesweite Förderprogramme für PV-Projekte genutzt werden – etwa:

  • KfW-Programme (z. B. Erneuerbare Energien – Standard)

  • Landesförderungen wie progres.nrw oder bayerische Zuschüsse

  • Innovationsausschreibungen für gewerbliche PV (unter bestimmten Voraussetzungen)

Wichtig: Fördermittel und steuerliche Vorteile wie Abschreibungen schließen sich nicht grundsätzlich aus, müssen jedoch sauber abgestimmt werden, um keine Nachteile zu riskieren etwa durch Subventionsüberhänge oder Verlust von Förderfähigkeit.

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Die degressive Abschreibung ab Juli 2025 bietet Unternehmen eine einzigartige Chance: Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv umzusetzen und die Steuerlast in den ersten Jahren massiv zu senken. Doch welche Strategie ist für Ihr Vorhaben optimal? Lässt sich Ihre PV-Anlage mit einer Sonderabschreibung kombinieren? Und welche Förderprogramme kommen zusätzlich infrage?

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Fazit

Die Einführung der degressiven Abschreibung für PV-Anlagen ab Juli 2025 ist ein klarer Schritt in Richtung klimafreundlicher Wirtschaftsförderung. Für Unternehmen bedeutet sie die Chance, Investitionen in Solarstrom, Speicher und Ladeinfrastruktur steuerlich schneller geltend zu machen – und dadurch Liquidität zu sichern sowie die Amortisationszeit zu verkürzen.

Besonders attraktiv wird die Regelung durch ihre Kombinierbarkeit mit weiteren Abschreibungsmöglichkeiten und Förderprogrammen. Wer frühzeitig plant und sich steuerlich gut aufstellt, kann die Rahmenbedingungen optimal nutzen und sich langfristig unabhängiger und nachhaltiger aufstellen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um geplante Investitionen strategisch vorzubereiten, bevor die Nachfrage steigt und Fördermittel ausgelastet sind.

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